Beiträge von Korsar

    Hallo,


    ZITAT: "Das ist nicht egal wenn du die Zulassung neu machst."


    vielen Dank für den Hinweis bist Du Dir sicher?


    Weil ich wollte die 100 km/h Zulassung nur anlässlich der Ummeldung erschlagen. Da der Hänger vermutlich in den nächsten zwei Jahren ehe nur in der Stadt oder über Land bewegt wird wollte ich jetzt nicht unnötig neue Reifen kaufen (sind 7 Jahre alt).
    Wenn das so ist wie Du sagst, wovon ich jetzt mal ausgehen, muss ich eben dann wenn ich es wirklich benötige die 100 km/h Zulassung holen.


    Bald glaube ich es ist einfacher und billiger vielleicht mal ein Verwarnungsgeld zu kassieren (und das ist mir in über 30 Jahren auf Landstraßen und Autobahnen toi toi toi noch nie passiert)

    Hallo,


    die 100 Km/h Eignung ergibt sich schon aus den Fahrzeugpapapieren und für das Alter der Reifen ist der Fahrer verantwortlich. Sind diese älter wie 6 Jahre darf er eben die 100 km/h Zulassung nicht nutzen. Wie ich hier gelesen habe soll sogar dem TÜV bei der alle 2 Jahre fälligen Hauptuntersuchung das Alter der Reifen jedenfalls insoweit, bis ggf. auf einen Hinweis, egal sein.


    Klar darf der Verwaltungsangestellte das nach derzeitiger Rechtslage nicht -deshalb habe ich auch keine andere Antwort beim Amt erwartet- aber es geht mir darum dass diese für diesen Fall unsinnige Vorschrift im Rahmen des von der Politik so oft bemühten Bürokratieabbaus abgeschafft wird.


    PS. Den möchte ich sehen, der im Fall eines Unfalls diese Kausalitätskette bis zum Gutachter herstellt und es dann noch schafft diesen in die Haftung zu nehmen. Nee das wird nie funktionieren. Das ist Wunsch- oder auch Horrorvorstellung je nach dem von welchem Standpunkt aus das sieht (s.o. zum Thema Verantwortung).



    ZITAT: Ich versteh nicht wie jemand auf die Idee kommt auf die Zulassungsstelle zu gehen um was eintragen zu lassen ohne einen einzigen Beleg (Wisch) dafür."


    Weil dieser Wisch im Falle einer Ablastung bei einem 750 kg Hänger eben nur ein vollkommen unnötiger Wisch ist, der das Papier nicht wert ist und dafür je nach Organisation zwischen 50 - 80 Euronen bezahlen, da bin ich eben:dagegen:.


    Na ja auf die Idee hinzugehen wäre ich nicht gekommen. Hinfahren, Fahrrad abschließen -Parkplätze gibt es nicht- Nummer ziehen mind. 1 Stunde Warten um dann unverrichteter Dinge wieder zu gehen.... nein das brauche ich dann doch nicht. ;)

    Hallo,


    wie sieht es eigentlich mit der Lobbyarbeit für Anhängerbesitzer aus, an wen muss man sich wenden?


    Ich habe gerade das bürokratische Monster vor mir, dass ich einen knapp 200 kg schweren ungebremsten Anhänger mit einem zGG von 750 kg habe, der schon einmal auf 525 kg abgelastet und vom 2. Halter danach wieder auf die 750 kg aufgelastet wurde und bei dem ich wegen der 100 km/h Zulassung nun wieder eine Ablastung auf 465 kg eingetragen lassen muss.


    Die Zulassungsselle schickt mich (zwar wie erwartet) vollen Ernstens zum TüV, dass dort mit dem "notwendigen" Sachverstand erklärt wird, dass die Ablastung aus technischer Sicht i.O. ist. :weglach::weglach::weglach: Mal im Ernst, ob das funktioniert erklärt mir mein 6 jähriger Sohn - dafür benötigt man keinen Sachverständigen, der dem Amt die Verantwortung abnimmt. Tja Verantwortung will in diesem Land ehe niemand mehr übernehmen und schon gar nicht die Politik oder die Verwaltung aber das ist ein anderes Thema.


    Bei gebremsten Anhängern bei einem bestimmten Gewichtsbereich bei der Auflaufeinrichtung verstehe ich dem Ansatz nach die Vor- gehensweise noch (aber nur dem Ansatz nach, da der Hersteller der Auflaufeinrichtung den Gewichtsbereich* angibt und jeder der lesen kann - also auch ein Verwaltungsangestellte/r bei der Zulassungs- stelle das umsetzen kann), aber bei einem ungebremsten ist das nur noch bürokratischer Aufwand, der den Bürger unnötig Geld kostet.


    * nur so interessehalber, was mach ich, wenn ich einen gebremsten Anhänger mit einem Gewichtsbereich bei der Auflaufeinrichtung von sagen wir mal 750 kg bis 1500 kg habe und mit dem leeren Hänger (denn das Boot liegt im Mittelmeer in der Marina :warnurspass:), der ein Eigengewicht von vielleicht 375 kg hat zum TÜV muss :kratz: . Mach ich mich da strafbar :police: und lande zu guter Letzt noch im Knast :duck+renn:.

    Hallo,


    ich muss nochmal auf das Thema zurückkommen.


    Bei meinem Hänger ist definitiv lediglich auf dem Zugmaul eine KBA Nummer. Die am Rahmen festgeschraubte Platte mit daran angeschweißter "Deichsel" hat keine Nummer.


    Ist dann bei diesem Hänger dieses Teil ein Teil des Rahmens?
    Wenn ja, dann könnte ich ja den Rahmen insoweit ändern, dass er entsprechend länger wird, was dann natürlich vom TÜV so abgenommen und eingetragen werden muss, aber das sollte ja machbar sein oder.

    Hallo,


    das mit den Gesetzen, Vorschriften, Durchfürhrungsverordnungen usw. in Deutschland ist schon ziemlich krank.


    Deshalb Vorsicht!


    ZITAT: "Wenn etwas als garage deklariert ist, gelten eventuell andere bauvorschriften, und besteuerungen, oder was auch immer. Wenn jemand einen Lagerraum haben möchte, muss er halt einen Bauantrag stellen, und es anders deklarieren."



    Wenn die Nutzungsänderung -sofern sie genehmigt würde, was ich jedoch bezweifle, dann durch ist, ist es aber leider verboten das Kfz. in die Garage zu stellen. -Tja dumm gelaufen-



    Garagen und Stellplätze auf privatem Grund sollen u.a. dazu dienen den öffenlichen Verkehrsraum zu entlasten. Soweit so gut. Ich spiele jetzt mal den Advokato Diaboli - der öffentliche Verkehrsraum wird aber auch entlastet, wenn meine Fahrräder nicht mehr draußen stehen und damit einem Kfz. den Stellplatz "wegnehmen", das gleiche gilt auch für Anhänger (wobei ja das dauerhafte Abstellen, ohne dass der Anhänger bewegt wird, über den Allgemeingebrauch hinausgeht) Schwierig wird es aber mit einem nicht angemeldeten Kfz. (bzw. Kfz. mit Saisonkennzeichen -außerhalb der Saison bzw. den tollen neuen Wechselkennzeichen), da diese im öffentlichen Verkehrsraum nicht abgestellt werden dürfen, kann es dort auch keinem anderen Kfz Platz wegnehmen, stellt man es aber in die Garage wird der oben gennante Zweck (Entlastung des öffentlichen Verkehrsraums) durch die Garage / Stellplatz nicht mehr erfüllt. Also darf das "abgemeldete" Auto nicht in der Garage oder auf dem Stellplatz stehen. -grinnnnnns-


    Wie man hieran sieht muss eben eine LBO oder eine Garagenverordnung mit Augenmaß angewendet werden. Wieso hat sich die Richterin in dem Ausgangsfall dies nicht getraut - das wäre in meinen Augen ihr Job gewesen -und an den "Karren" hätte ihr sowieso niemand fahren können-.


    Was leider bei dem Gesetzgeber, der Verwaltung, den Gerichten, der Exekutive usw. bei uns in Deutschland immer weiter in Vergessenheit gerät ist das Grundprinzip, dass der Staat dem Bürger zu dienen hat und nicht, dass die genannten Institutionen sich vollkommen verselbständigen, den Bürger bevormunden und schikanieren.


    So nun genug ge.......

    Hallo,


    ich kenne die Bauweise des Stema nicht. Vielleicht lässt sich die Deichsel nach hinten fortsetzen / verlängern.
    Der Klappe würde ich auch nicht vertrauen.


    Gruß


    Korsar

    Hallo,


    bei div. Kfz Zubehör Händlern bekommt man Kupplungen zum Schrauben. Wie wäre es eine solche hinten so am Rahmen des Anhängers zu befestigen, dass man den vorhandenen Radträger ohne Umbauten einfach hinten auf die "zweite Kupplung" montiert.


    Ein Gegengewicht vorne auf der Deichsel oder innen im Hänger sind natürlich zwingend, da hinten selbst bei nur einem Rad je nach Träger schnell mal 25 kg zusammenkommen.


    PS bei Irgendeinem Anbieter für Anhänger Umbauten habe ich neulich so etwas ähnliches gesehen.


    Grüße


    Korsar

    Hallo,


    da ich die Heckklappe des Autos wegen des Windenstandes und des Stützrades in angekuppeltem Zustand nicht mehr auf bekomme würde ich gerne das Zugrohr wie im zweiten Bild dargestellt verlängern. Im Prinzip würde ich es auf der Montageplatte, so wie es im original Zustand auch ist, festschweißen und zusätzlich über zwei U-Bügel das Zugrohr noch an der vorhandenen 1. Quertraverse festschrauben.


    Meint Ihr das funktioniert und ich bekomme den TÜV Segen?




    Zugstange kurz k.jpgmit verlängerter Zugstange k.jpg


    Grüße


    Korsar

    Der zwar kleinere Vito (vielleicht als Zweitfahrzeug) hätte den Vorteil gehabt, das der mobile Service hätte zukünftig auch das Kerngebiet von Freiburg hätte versorgen können, was mit dem alten dank des "ach so super tollen" (aber leider wohl wirkungslosen) System der Feinstaubplakette -nur noch "Grüne" sind in Freiburg erwünscht- eben nicht möglich ist.


    Grüße


    Korsar

    Hallo,


    danke für die schnelle Antwort.


    Wie ist das mit der Verzinkung, die wird beim Abflexen wohl Schaden nehmen, was kann man tun?


    Bei Gelegenheit werde ich auch mal ein paar Bilder machen, im Moment müsste ich den Hänger erst noch vom Schnee befreien.


    Grüße


    Korsar

    Hallo zusammen,


    so nun haben wir am Samstag den erworbenen Bootsanhänger übernommen, der nun in einigen Bereichen noch an den vorgesehenen Nutzungszweck angepasst werden muss. Hierzu habe ich zunächst zwei Fragen.


    1) Auf den Quertraversen sind Metallwinkel, die der Anbringung von Kielrollen dienen, angeschweißt. Winkel und Rollen sind bei uns aber im Weg. Was muss ich beachten, wenn ich die Flex ansetze?


    2) Zur Aufnahme von zwei kleinen "Rampen" soll hinter der Achse (dort wo auch die Kotflügel befestigt sind) evtl. einzusätzlicher Querträger unter den Ramen geschraubt werden (vielleicht kann man ja auch kurze 4-Kant Rohrstücke an den Rahmen schweißen?, das würde sicherlich einiges an Gewicht einsparen), der rechts und links jeweils so ca. 20 cm übersteht.
    Wo bekomme ich günstig einen verzinkten 4-Kant-Träger her, der im Vergleich zu gewöhlichen Querstreben ruhig auch etwas schwächer dimensioniert sein kann ?


    Grüße


    Korsar

    @ der_markus,


    danke für die informative Antwort, viele der Dinge, die du ansgeprochen hast sind bei mir schon als Fragen im Kopf herumgeschwirrt, jetzt bin ich schon schlauer.



    Der Hänger, den ich jetzt erworben habe (Sa. haben wir ihn übernommen) ist eigentlich schon 2 Nr. zu groß dimensioniert. Nur deshalb kam der Gedanke auf ihn später, falls das Projekt, welches mir im Kopf herumschwirrt überhaupt jemals umgesetzt wird, Umzurüsten. Grundsätzlich geht es mir eigentlich wie Dir, lieber einen ordentlichen Rahmen mit gescheiter Straßenlage und tiefem Schwerpunkt, dann kann man auch zufahren, als so ein Ding das aus einer Achse mit ewig langer Deichsel besteht. Und lieber auch mindestens 13'' Räder die kleinen, das kenn ich noch von früher, fliegen einem bei 40 C und 120 km/h doch häufiger um die Ohren.

    Bei den Bootsanhängern sind für den Fall, dass die Beleuchtungsanlage nicht montiert ist zusätzliche Dreiecksrückstrahler auf den Schutzblechen vorgeschrieben, da Du aber über die Schutzbleche hinüberfahren willst wird das auch nicht gehen.


    Aber es ist doch zulässig die Beleuchtung etwas nach innen zu versetzen


    "zwei rote Schlussleuchten (mindestens 35, aber höchstens 150 Zentimeter über der Fahrbahn) müssen sein. Sie dürfen jeweils nicht weiter als 40 Zentimeter vom Fahrzeugumriss entfernt sein."


    Ist das nicht ausreichend um die Lampen auf den hinteren Rahmen innen neben die Rampen zu setzen?

    Hallo,


    @ Ruddi: Dank der Warnungen aus dem Forum hier habe ich von der genannten Gurke die Finger gelassen und mich für diesen entschieden:



    https://anhaengerforum.de/



    Die Umrüstung auf eine gebremste Achse ist im Moment nur eine Option, falls unser Boot später etwas wächst, dann bräuchte ich eine Zuladung von ca. 750 - 850 kg. Aktuell reichen mir ca. 300 kg Zuladung, so dass ich den 750 kg Hänger noch ablasten lassen kann, um die 100 km Zulassung zu bekommen.


    In diesem Zusammenhang stellt sich mir übrigens die Frage welches Leergewicht des Zugfahrzeuges gilt, da in den Papieren steht: 1815 kg - 2315 kg.
    Unnötig möchte ich den Hänger ja nicht ablasten lassen und zwischen 545 kg und 695 kg zgG des Hängers ist schon ein erheblicher Unterschied.


    Vielen Dank für die Informationen.


    Grüße


    Korsar

    Hallo,


    hat jemand schon einmal einen ungebremsten Hänger in einen gebremsten umgebaut?


    Ich habe eine ungebremsten Bootsanhänger mit 750 kg, den ich ggf. auf eine gebremsten Hänger mit 1000 - 1300 kg umbauen möchte falls sich so etwas lohnt.
    Der V-Rahmen ist stabil gebaut und trägt sicher viel mehr als die 750 kg.


    Ist so etwas möglich?



    Grüße


    Korsar