BPW Auflaufeinrichtung ersetzen. Passende neue Auflaufeinrichtungen???

  • Hallo,

    das Forum finde ich echt super, habe mir schon einige Tipps abholen können. Habe jetzt aber ein Thema, wo ich nicht recht weiterkomme.

    Ich habe folgende Auflaufeinrichtung an einem kürzlich erworbenen, Bootsanhänger (war bisher nie zugelassen):

    BPW (Grümer) AK1308 GA min = 650 kg, GA max 1300 kg,
    Smax = 0750 N; 2,50 < i Ho zul. < 3,7;
    iHo = A/B = 100/32 = 1-1'/2-2' = 80/25,60=3,13

    Die Radbremse:

    Typ S2304-2RA; G Bo max 0650 kg;
    SPR max = 28,10 mm; ig = 16,00 N
    1-1'/iHo = 80/3,13 = 25,6 <= SPR = 28,10 mm

    Was ist SPR (Hebellänge Spreizhebel?) Darauf kommt es wohl hauptsächlich an, wenn ich einen neue Auflaufeinrichtung verbauen möchte, damit diese zur bestehenden Bremsanlage passt, oder? Wie hängt der Spreizhebel der Bremse mit der Hebellänge der Auflaufeinrichtung zusammen? Sind die gleich lang?

    An was muss ich sonst noch denken, außer den baulichen Abmessungen?

    Da der Bootstrailer (Eigenbau) nie zugelassen war und eine alte Auflaufeinrichtung von BPW hat (die keine Rückwärtsfahrt ohne vorheriges manuelles Umlegen eines Kipphebels zulässt), gibt der TÜV mir erst eine Freigabe wenn ich eine neue passende Auflaufeinrichtung mit "Rückfahrautomatik" eingebaut habe. Und ohne TÜV keine Zulassung.

    Gibt es für die oben angegebene Auflaufeinrichtung einen passenden Ersatz (Knott, ALKO)?Kann mir bitte jemand weiterhelfen?

    Ich habe zur Info noch die aktuelle [definition='1','1'][/definition] und ein Photo angehängt.

    Besten Dank und schöne Grüsse aus München

    Andreas

  • [...] gibt der TÜV mir erst eine Freigabe wenn ich eine neue passende Auflaufeinrichtung mit "Rückfahrautomatik" eingebaut habe.


    Wenn dir der TÜV das SO gesagt hat hatte der Prüfer mal wieder keine Ahnung.
    Es gibt keine Auflaufeinrichtung mit Rückfahrautomatik. Die Rückfahrautomatik sitzt in den Radbremsen. Die müsstest du austauschen, und damit auch die Achse(n).


    Noch etwas: Welches Baujahr hat der Anhänger? Haben die Radbremsen eine e-Prüfnummer? Wenn nicht dürfte der Hänger alleine deshalb schon nicht zugelassen werden.


    Aber schau dir doch mal diesen Thread an, vielleicht kommst du damit weiter: http://www.anhaenger24.de/forum/showthread.php?t=626
    Es geht eigentlich nur darum das ganze nicht als Neuzulassung aufzuziehen.

    Bitte keine Anfragen per PM an mich. Immer ins Forum posten, dann haben alle was davon!