Neuer Aufbau Gamo Verkaufsanhänger mit Absenksystem

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    Das ich mich erstmal kurz vorstelle: Ich bin der Stefan aus Tirol, bin selbstst. Tischlermeister. Ich hatte die Möglichkeit für einen Kunden zwei Airstream Anhänger kompl. einzurichten, dadurch hats sich ergeben das ich für einen Kunden aus Hamburg ein Konzept für einen mobilen Wellnessanhänger erstellen konnte! Seitdem find ichs sehr spannend Fahrzeuge auf bzw. auszubauen und bin schon beim überlegen ob ich mir damit nicht einen zweiten Geschäftszweig aufbauen werde.


    Nun habe diesen Anhänger vor ca. sechs Monaten erworben um einen neuen Aufbau daraufzusetzen und um ihn nachher wieder zu verkaufen! Nun ist es an der Zeit den Hänger mit oder ohne Aufbau zu veräußern! Vorhanden ist das Fahrgestell, die Kühlung, und das orig. Gamo Absenksystem! Das Fahrgestell ist in einem gutem Zustand, der Aufbau muss komplett neu gemacht werden.


    Meine Fragen an Euch sind jetzt:


    - der Anhänger wurde erstmals 1996 im Landkreis Stollberg (Fahrzeugbrief ist noch vorhanden) zugelassen danach bis 2017 in Österreich, ist eine Wiederanmeldung in Deutschland möglich oder ist das kompliziert


    -

  • Hallo


    da du ja noch den alten deutschen Brief hast, dürfte das kein Problem sein, das der dazwischen bei dir lief dürfte hier egal sein


    allerdings muß er normal beim Finanzamt offiziell wieder eingeführt werden, und Steuer dafür bezahlt werden, somit mußt dort die Papiere von Euch vorlegen, aber rein fürn TÜV ist das egal, da ist der alte Brief auf alle Fälle hilfreich


    aber am besten mal bei irgend nem Finanzamt hier anrufen


    Gruß Mani

  • Erst einmal Hallo und willkommen hier bei uns im Forum.

    Tolle Vorstellung von dir und deinem Vorhaben.

    Wir sind auf Bilder von deinem Projekt gespannt.

  • Innereuropäisch ist eine Ummeldung kein Problem. Ich habe vor 2 Jahren ein zuvor in Belgien zugelassenes Fahrzeug umgemeldet, mußte nur zusätzlich zu den belgischen Zulassungsdokumenten auch den Kaufvertrag vorlegen und erklären, wo das Fahrzeug steht. Bei deinem Anhänger muß zusätzlich noch eine aktuelle, in D durchgeführte HU vorgelegt werden.

    (und auf Nachfrage muß natürlich erklärt werden, dass das Fahrzeug in D steht, sonst ist es eine unzulässige Fernzulassung.)



  • da du ja noch den alten deutschen Brief hast, dürfte das kein Problem sein, das der dazwischen bei dir lief dürfte hier egal sein

    Das muß aber auch nachgewiesen werden, da inzwischen die Anzahl der Halter mit auf der Zulassungsbescheinigung Teil 2 eingetragen wird.

  • Herzlich willkommen hier im Forum....

    Bin gespannt ....:)