Ich möchte einen Anhänger zulassen, der leider keine Papiere mehr hat. Und er ist auch schon so lange abgemeldet, daß beim KBA auch nichts mehr vorhanden ist.
Also habe ich bei WM Meyer angerufen in der Hoffnung, daß die mir helfen können. Leider habe ich die Info bekommen, daß sie nur Daten zu Anhängern ab Bj 2000 hätten, meiner sei aber 1998.
Da ich nun eine 21er Abnahme machen muß, wäre mir (und vor allem dem Prüfer) sehr geholfen, wenn ich eine Kopie der Papiere eines vergleichbaren Hängers hätte.
Gibt es hier jemanden, der einen WM Meyer AZ6 (Koffermaße sind ca. 3,5x2x2m, zGG 2t) hat und mir helfen könnte? Oder eine Kopie eines alten Prospektes oder sowas.
Danke schön
Suche Daten WM Meyer
- muya
- Erledigt
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Hallo
ZitatDa ich nun eine 21er Abnahme machen muß, wäre mir (und vor allem dem Prüfer) sehr geholfen, wenn ich eine Kopie der Papiere eines vergleichbaren Hängers hätte.
da is wohl wieder einer zu faul nen Zollstock in die Hand zu nehmen
so ne §21 Abnahme ist eigentlich nichts anderes wie ne gründliche HU, nur das zusätzlich noch die Abmessungen aufgeschrieben werden müssen
ansonsten Bremse, Licht kontrollieren das wars, das sollte der TÜVtler auch ohne Vorlage schaffen
wenn er sich anstellt, woanders hin fahren
Gruß Mani
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Ja, so hatte ich mir das eigentlich auch gedacht, daß es bei einem Anhänger nicht wild sein kann.
Habe dann nur mal mit einem Arbeitskollegen gesprochen, der Sachverständiger ist (da aber leider nichts für mich machen kann) und der hat mir dann erzählt, daß es eben Unterschiede gibt bei der 21er Abnahme (gerade was die Kosten angeht) und daß ich am besten alles irgendwie besorgen soll, da sich der Tüv sonst wohl jeden Handschlag fürstlich entlohnen läßt.
Zum Tüv selber hab ich es leider noch nicht geschafft, weil der immer schon zu hat, wenn ich Feierabend hab...ich hoffe aber, daß es am Freitag mal schaffe und dann ggf. genaueres weiß. -
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Guten Abend,
der TÜV sollte in seiner Datenbank ein Gutachten haben (ABE G014 vom TÜV Bayern-Sachsen).
Viele Grüße
Martin -
der TÜV hat am Samstag auch auf, zumindest bei uns
das mit der ABE Nr ist ja mal ein super Tipp wenn er passt
ansonsten lass die Abnahme undbedingt nach §21 StVZO machen, nicht nach dem neuen §13 der FZV, da zahlst das doppelte für nichts
und ja nicht abwimmeln lassen, §21 gibts immer noch, auch wenn die TÜVtler manchmal gerne was anderes erzählen
Viel Glück
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das mit der ABE Nr ist ja mal ein super Tipp wenn er passtSollte doch, oder?
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Danke schön. Das sieht doch schon gut aus. Martin, hast Du den Rest davon zufällig auch?
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Danke schön. Das sieht doch schon gut aus. Martin, hast Du den Rest davon zufällig auch?
Ja, habe ich.
Ich mach dir gegen später n PDF zurecht und schick dir n Link zum Download per Nachricht. -
Super! Danke schön!!
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