Funkmastanhänger Zulassung

  • Hallo zusammen,


    ich bin gerade dabei einen Funkmastanhänger zu bauen. Sprich auf einen kleinen 600kg Anhänger einen Geroh Kurbelmast zu schrauben. Somit ist der Anhänger ja dann nach §2 Nr.17 FZV eine Arbeitsmaschine die nicht zum Transport von Gütern oder Personen genutz wird.


    In wiefern muss ich dafür Steuern zahlen bzw. mit diesem zum TÜV etc. ? Gibts da dann ein grünes Kennzeichen ?


    Gruß