Da ich leider keine Antwort gefunden habe (sicherlich die Suche falsch gefüttert ) stelle ich die 2. Fragen mal im Forum.
1. Bei der Ablastung (Dekra) ohne technische Änderung, wurde F.2 angepasst (hier von 2000kg auf 1800kg) und der Text "zu F.2: Ablastung ohne technische Änderung" hinzugefügt.
Da der Anhänger eine 100km/h Freigabe hat, steht allerdings auch noch da (gekürzt): "Gem. 3 ... Temp. 100km/h i.Komb. wenn Zug-FZ M.ABV und Leermasse v. Zug-FZ mind. 1820kg"
Kann ich dann trotzdem die 1,1*Leergewicht Regel anwenden oder muss ich noch einmal zum TÜV und der Zulassungsstelle wegen des Zusatzes???
Das Zugfahrzeug erreicht die 1820kg leider nicht, daher die Ablastung.
2. Wenn ich eine Anti-Schlinger-Kupplung (z.B. BSW iSC für 3000kg) verbaue, die mit Bescheinigung des Herstellers "eintragungsfrei" ist, muss diese für die 100km/h-Regelung eingetragen werden bzw. falls nicht, muss ich dann diese Bescheinigung mitführen?
Die Anti-Schlinger-Kupplung muss ich verbauen, damit ich mit der Ablastung auf 1800kg die 100km/h fahren darf (Zugfahrzeug ist ein e46 330d mit Leergewicht 1600kg und 1800kg Anhängelast).