2 Fahrzeuge jetzt wird es kompliziert wegen Tempo 100 *gg*

  • Ich habe zwei Fahrzeuge mit Hängerkupplung (oder hoast des Anhängerkupplung ? )


    VW T 5 Leergewicht 2181 Kilogramm - Anhängelast gebremst 2500 Kilogramm (das versteh ich schon nicht ???? ) - ungebremst 750 Kilogramm


    Fiat Ducato Womi Leergewicht 2765 Kilogramm - Anhängelast gebremst 2000 Kilogramm (also weniger als beim Bulli) - ungebremst 750 Kilogramm



    jetzt bin ich gerade auf der Suche nach einem Hänger möglichst groß (soll dann evtl meinen Koffer mit Tandemachse ersetzen) um auch ein kleines Autschkerl transportieren zu können.


    Nachdem die Strecke solcher Fahrten aber über 2000 Kilometer ist auf alle Fälle mit der Tempo 100 Zulassung angesagt (damit bei einem möglichen :biggrins: Überschreiten die Strafe nicht so groß wird )


    Problem: Lt. Händler geht ein Anhänger mit 2,5 Tonnen nicht ;( wegen Busgewicht (wobei eigentlich steht es doch im Schein ??? ) ich müsste den Hänger auf 2390 Kilo abrüsten lassen


    damit würde er dann bei beiden Autos wegen der Tempo 100 Regelung gehen, nur wie sieht es dann beim Zugbetrieb mit dem Womi aus ? Würde ich da den Hänger benutzen dürfen aber er dürfte nur maximal 2000 Kilo gesamt wiegen ?
    Bzw die 2000 Kilogramm plus die dazugehörige Stützlast ?


    Und was wirkt sich den Strafentechnisch schlimmer aus ?


    z.B. Tempo 100 gefahren mit einem Hänger der 2400 zGG hat und damit 0,81 Kilogramm über der Bus Grenze liegt (was gibt den das ) im Vergleich zur Überladung wenn er am WOMI dranhängt und dann meinetwegen 200 Kilogramm zu schwer ist ?


    Fraschen über Fraschen

  • Und um mich noch mehr zu verwürren steht da noch in Zeile 22 beim Bus


    F.1/F.2 (3000) :+100 und 7.2/8.2 (1575) :75 bei Anhängerbetrieb * zulässiges Gesamtgewicht des Zuges maximal 5300 Kilogramm (wenigstens mal etwas was ich verstehe :biggrins: )


    FZ ist mit werksseitig montierter AHK und ESP m. spez.Fahrdy.Stabi.Syst. f. Anh.Betr.f.Tempo 100 km/h gem Aend.VO.z.9 Ausn. .VO.z. STVO ................................HÄ ?



    beim Womi steht da



    F.1/F.2 (3495) :+100 und 7.2/8.2 (2000) :75 bei Anhängerbetrieb * *EZ bis 30.06.15 zuässig. Ausn. (Art 27.2007/46) durch KBA gen. am 12.12.13 .......................................HÄ ?



    Na was den nu ?



  • Hier mal was zum Verständnis. Außerdem sind die Abkürzungen auf der Rückseite der ZB I erklärt.
    Und hier zu deinem ersten Anliegen.


  • Vielen Dank für das schnelle Feedback von Euch beiden


    Trotzdem verstehe ich es noch nicht ganz


    Was mir nicht klar ist:



    Das mit dem VW Bus konnte der Händler evtl nicht wissen, er hatte mich nur nach dem Leergewicht gefragt. Wobei er mich nach dem gewicht beim Buchstaben G gefragt hat, wenn ich das richtig interpretieren dann hätte er doch nach dem Gewicht in F1 bzw F2 fragen müssen, oder ?




    Nach welcher Richtlinie errechnet sich nun der Wert, den der Hänger haben darf, damit ich mit dem T5 100 fahren darf ? Weil in dem betreffenden Satz wo das mit dem Tempo drinsteht ist ja keine Gewichtsangabe bzw ein Buchstaben oder eine Zahl für den Eintrag hinterlegt ?


    Und warum darf der Ducato den Hänger nicht mit Tempo 100 ziehen? in dem Link steht doch


    Zitat

    2. Andere Anhänger mit Bremse und hydraulischen Schwingungsdämpfern:
    zulässiges Gesamtgewicht Anhänger < 1,1 x Leergewicht/Zugfahrzeug

  • Ahhh jetzt glaube ich die Frage 2 selber gefunden zu haben


    Also der Ducato darf den Hänger nicht mit 100 ziehen, weil



    Zitat

    Weiterhin ist zu beachten:

    • Das ziehende Fahrzeug muss einen automatischen Blockierverhinderer aufweisen.
    • Die Stützlast der Kombination ist an der größtmöglichen Stützlast des Zugfahrzeuges oder des Anhängers zu orientieren, wobei als Obergrenze in jedem Fall der kleinere Wert gilt.
    • Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers muss kleiner oder höchstens gleich der zulässigen Anhängelast sein und darf die zulässige Gesamtmasse des Zugfahrzeugs nicht übersteigen.


    richtig ?

  • Soweit richtig und mit geeigneten ungebremsten 750kg Anhänger (sollte der STEMA sein), darfst du mit dem T5 nur 80 und dem Wohnmobil 100km/h fahren. Vorausgesetzt der STEMA hat die 100 eingetragen.


    Bleibt also einen 2000kg Doppelachser kaufen oder einen Größeren auf 2000kg techn. ablasten - wenn du unbedingt mit dem WoMo 100 fahren möchtest (weil hier nur 2000kg Anhängelast eingetragen sind).

  • Du kannst mal schauen, ob es nicht eine Anhängelasterhöhung für das WoMo gibt. Meistens geben die Hersteller 300kg freiwillig raus. Oder per Gutachten (wie SK Handels...) mal nachfragen, ob vielleicht sogar 2500kg drin sind (meistens wiederum auf 8% Steigung begrenzt).




    Nachtrag: Hier (weiter unten) kannst du mit den Gewichten ´spielen´.

  • Du kannst mal schauen, ob es nicht eine Anhängelasterhöhung für das WoMo gibt. Meistens geben die Hersteller 300kg freiwillig raus. Oder per Gutachten (wie SK Handels...) mal nachfragen, ob vielleicht sogar 2500kg drin sind (meistens wiederum auf 8% Steigung begrenzt).



    Servus Andre,



    Wie macht man das ? Einfach beim Hersteller anrufen ?


    Kannst Du mir noch sagen warum der T5 das doch ziehen kann ? Bzw welches Maximalgewicht der T 5 mit 100 ziehen darf ?

  • Kannst Du mir noch sagen warum der T5 das doch ziehen kann ? Bzw welches Maximalgewicht der T 5 mit 100 ziehen darf ?


    Der T5 darf Anhänger bis 2.500 kg mit 100 km/h ziehen, da er ESP mit Gespannstabilisierung hat. Ohne dieses wären es nur 2.399,10 kg (Leergewicht 2181 * Faktor 1,1).


    Die Grenze zieht hier die max. zul. Anhängelast. WENN diese höher WÄRE, dann wären 100 km/h mit bis zu 2.617,20 kg möglich (Leergewicht 2181 * Faktor 1,2).


    Beim T5 gibt es auch die Möglichkeit die Anhängelast zu erhöhen, aber das lohnt sich wegen rund 100 kg bei 100 km/h wohl eher nicht. Außer du planst noch schwerere Anhänger mit 80 km/h zu fahren, dann kann das schon Sinn machen.


    Der Vollständigkeit halber hänge ich daher noch einen Link mit ein paar Infos dazu an:


    http://www.sk-handels-gmbh.de/…tail/index/sArticle/57012