Reifenänderung (10 zoll) bei ungebremsten Bootsanhänger und TÜV

  • Hab da mal wieder eine Frage,


    und trotz quälen der Suche bin ich nicht schlauer.


    Zum Hintergrund:
    Ich brauche neue Reifen auf meinen Bootstrailer, habe festgestellt, dass ich in einer anderen Reifengröße bereits ein Komplettrad bekomme zum günstigeren Preis, als wenn ich den Reifen 145/R10 kaufe und montieren lasse incl. neuer Felge. Also eine Preisfrage und Bequemlichkeit:)!


    Nun zur Frage:
    Auf der gleichen 10" Felge können folgende Reifen montiert werden 145/80 R 10 / 4.5 x 10 / 5.00 x 10
    Die unterscheiden sich für meinen Fall nicht wirklich groß.
    Die Traglast passt immer, den Durchmesser im Radkasten muss ich noch prüfen.


    Muss ich die geänderte Größe Eintragen und vom TÜV abnehmen lassen? Dann ist der Preisvorteil hin!:mad:
    Ist das vom Prüfer abhängig, der eine ja, der nächste nein, ob die anderen Größen durchgehen?
    Da gibt es immer mal wieder ganz schöne Korinthen... besonders hier im Ruhrgebiet.


    In der ABE steht zu den Reifen nix drin!
    Teilweise im KFZ-schein, ich habe mehrere Trailer des selben Typ´s, auch ohne Reifenangabe!
    145/R10 ist Serienbereifung


    Dank und Gruß
    Chris1E

  • Man darf nur das Fahren, was eingetragen ist(bei neueren Exemplaren gibt es eine CoC).



    • Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Hersteller holen. Manchmal wurden die Größen im Verlauf der Produktion verändert/angepasst.
    • Abnehmen lassen von TüV, DEKRA usw. (vorab erkundigen, ob überhaupt möglich).
    • Evtl. steht ja in der Zulassung " andere geeignete Größen zulässig " - ist aber sehr, sehr selten der Fall.


    Von Prüfer (also Sachverständiger) zu Prüfer ist oft unterschiedlich - einer hat Ahnung, der andere nicht :confused: (habe ich schon so oft durch).