Hallo,
Habe derzeit eine 15" Felge mit 205/ 70 er Bereifung?
Die Bremse ist schon recht groß. Muss auch die 2,7t zulässiges Gesamtgewicht (Tandem) erreichen.
Darf ich da eine 13" Felge oder noch kleiner draufmachen?
Möchte mit der Ladekante weiter herunter kommen. Wenn es nicht möglich ist wäre es denkbar eine 17" Alufelge mit 205er Bereifung draufzumachen? Jede Felge und Reifen muss ja rein rechnerisch eine Traglast von 700kg haben oder?
Danke und Gruss
Andre
Von 15-Zoll-Felge auf 13-Zoll oder sogar 10-Zoll umrüsten möglich?
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Moin,
Hättest du kurz die Suche bemüht,hättest du längst eine Antwort...
Der Hersteller der Achse gibt nur einen bestimmten Durchmesser frei(von-bis)
Nur er kann dir eine [definition='1','2'][/definition] ausstellen,mit welcher der Tüv die Größe ändern könnte.Mehr kann ich dir nicht helfen,da Infos fehlen....zb achshersteller
Grüße benni
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Hallo Benni,
erst einmal vielen Dank für die Auskunft.
Habe es nun endlich geschaftt ein Bild von der Plakette auf der Achse zu machen.
Es scheint sich um eine Peitz Achse zu handeln!
Was ich allerdings nicht verstehe, warum diese nur bis 1000kg zugelassen ist ... bei 2 Achsen käme ich rechnerisch auf 2000kg und der Anhänger ist für 2700kg zulässigem Gesamtgewicht freigegeben. WIer gesagt derzeit ist da ein 205/65/15 drauf! -
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Hallo,
das Typenschild der Achsen erstaunt mich schon sehr...bin auch der Meinung, Du müsstest mindestens 1350kg-Achsen verbaut haben.
Ich gehe davon aus, es handelt sich um einen normalen PKW-Anhänger ohne Geschwindigkeitsbeschränkung, und mit Kugelkopfkupplung?
Wenn ja, ist mir das Gesamtgewicht von 2700kg unerklärlich.
Wo hast du diese Gewichtsangabe her? Aus den Papieren? Oder vom Typenschild des Zugrohres oder der Auflaufvorrichtung?Gruss Musher
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Hallo Musher,
Die Angaben stehen im Brief und auf der Deichsel bzw. Zugvorrichtung.
Einzig und allein das Achstypschild zeigt die Tonne! Wie gesagt die ganzen Typenschilder sind vom gleichen Hersteller Peitz. Habe auch schon die Fa angeschrieben, die Peitz aufgekauft haben. Mal schauen, was die Antworten. Es gibt laut Brief nur einen Vorbesitzer aber gekauft habe ich ihn über einen Zwischenhändler.
Müssen beide Achsen ein Typenschil haben ? Hatte nur die eine Achse kontrolliert.
Mehr wie 1400kg darf ich eh nicht ziehen. Da ist eh die Schmerzgrenze des Fahrzeugs und nen transportablen Koiteich baue ich ja auch nicht!
Ärgere mich grad aber trotzdem weil ich das erst jetzt merke!
Ich weiß wo kein Kläger, da kein Richter. Aber trotzdem wird das beim nächsten TÜV mit Sicherheit auffallen!
Und dann gibt es wieder gerenne!
Zur Not lasse ich ihn Ablasten.
Gruß Andre -
Bei einem gebrauchten weiss man nie, was damit angestellt wurde.
Falsches Typenschild kann ich mir nicht vorstellen, die Fahrgestellnummer passt?
Kuriose Sache, evtl. ein früherer Achstausch oder doch falsche Papiere? So wie es jetzt ist kann es auf jeden Fall nicht bleiben.
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Die Nr. passt!
Das es nicht so bleiben kann ist mir auch klar!
Schaue erst einmal nach was die 2. Achse sagt.
Denke auch das da einfach mal eine Achse getauscht wurde.
Neue Achse kommt nicht in Frage, da lasse ich eher das GG in den Papieren anpassen. Ist kostengünstiger und wie schon erwähnt bei 1,4 T macht das Auto eh schlapp.Gruß Andre
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Hallo Rovi,
ich habs jetzt erst gesehen: Handelt es sich um den Böckmann-Anhänger, den du in der Rubrik "Eigenbau" mal gepostet hast?Der Nachfolger von Peitz ist ja BPW, die sind sehr kooperativ, auch was Auskünfte für Peitz betrifft. Aber ich glaube, die werden dir nicht helfen können, was sollen die dir sagen
Wenn es sich um den Böckmann handelt, würde ich mich mal an Böckmann wenden, und fragen, was die für Achsen verbaut haben.
Sieht die zweite Achse ganz genau gleich aus? (Grösse der Bremstrommeln, Länge der Schwingen? )Natürlich ist Ablasten eine gute Lösung, zahlst auch etwas weniger Steuern.Musst halt prüfen, ob diese Achsen , falls nicht original, überhaupt zu der Auflaufvorrichtung passen.
Die Anhängelast deines Autos ist halt schon etwas mager, ich würde zuerst mal mit dem Hänger auf eine Waage fahren, und mal schauen, was er leer wiegt (verlass dich nicht auf die Angabe in den Papieren).
Betr. der Typenschilder gibts natürlich auch noch eine andere Lösung des Problems...ich weiss aber nicht, ob ich das hier schreiben darf...ist halt nicht ganz "die feine Art"...
Aber ich empfehle Dir, bevor du zur Prüforganisation fährst, überleg vorher genau, was du machen willst, und was du dort sagst.Und bezüglich der Reifen: Wie steht der Hänger, wenn er angehängt ist: genau waagrecht, nach hinten oder nach vorne hängend? Das verändert sich evtl. negativ durch kleinere Räder, nicht dass er nachher hinten aufsitzt, oder eine Achse in der Luft hängt.
Gruss Musher -
Hallo Musher,
Auf die nicht feine Englische Art der Typenschilder bin ich auch schon gekommen wenn da die 2. Achse etwas anderes auf dem Typenschild hätte stehen haben. Aber auch dort steht 1t drauf. Also Ablasten! Ja, es ist der Böckmann aus dem Eigenbau Projekt. Wie gesagt er soll eigentlich nur als Garagenersatz auf einem privaten Stellplatz dienen. Aber ich wollte damit dann schon mal alle 2 Jahre zum TÜV und evtl einmal pro Jahr zu einem 1/4 Meile Rennen ( ca. 160km entfernt). Der Anhänger steht eigentlich grade, wenn er Angehangen ist. Von daher Denke ich nicht das eine Achse in der Luft steht.
Das Leergewicht muss ich eh wiegen, wenn ich den Aufbau drauf habe. Soll ja auch eingetragen werden. Wie gesagt bin ich mit der Nachfolge Fa von Peitz per Email in Kontakt, habe aber noch keine Antwort bekommen.
Gruß Andre -
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So, habe gerade mit Böckmann telefoniert.
Ausgeliefert wurde er als 2,7t und hat zwischenzeitlich wohl ein 2t Fahrwerk verpasst bekommen.
Sie sagten auch: Ablasten (günstigste Alternative um legal zu werden).
Dem Händler sollte ich keinen Vorwurf machen, der wird auch nicht jedes Bauteil überprüft haben.
Trotzdem, evtl. bekomm ich beim Händler nochmal Nachlass vom Preis (zumindest Gebühren für die Ablastung).
Gruß Andre -
Konnte mich nun preislich mit ihm nochmals einigen!
Somit ändere ich mal mein Eigenbauprojekt.Gruß Andre