Vollabnahme notwendig?

  • Hallo,
    ein Freund hat einen Wohnwagen von seinen Eltern geerbt.
    Der wurde vor 2 Monaten abgemeldet. Normalerweise kann er ja jetzt bis zu 7 Jahren abgemeldet sein bevor er zu einer Vollabnahme muß. Nun kommt aber das Problem, den letzten TÜV hat er vor7 oder 8 Jahren bekommen.
    Wohnwagen ist ein Einachser, Auflaufgebremst und hat eine mechanische Rückfahrsicherung.
    Wie sieht es nun aus?
    Vollabnahme ja oder nein?
    Danke für Eure Unterstüzung.


    Gruß Andre

    Motorrad mit Anhänger = 60 km/h :)

  • Moin,
    nein,der braucht keine Vollabnahme. Du wirst halt erhöhte Prüfgebühren haben wg lange überzogen.
    Ne Neuabnahme wäre übrigens mit Bremse ohne Rüfa nicht mehr möglich.
    Gruß
    Otthardt

  • Hallo Otthard,
    danke für die erfreuliche Nachricht.
    Das mit der bzw. ohne die Rückfahrautomatik war mir ja schon bekannt.
    Wußte nur nicht, ob wegen dem weit zurückliegendem TüV Termin es hätte zur Vollabnahme kommen können.


    Gruß Andre

    Motorrad mit Anhänger = 60 km/h :)

  • Moin,


    Ist die Kiste noch zugelassen ?
    Wenn Nein, ab zum Tüv und ganz normal Tüv machen.


    Ist er zugelassen ? Dann am besten abmelden,und dann Tüv;)


    Grüße benni

    Eduard Wiederholungstäter:thumbup:

  • Du wirst halt erhöhte Prüfgebühren haben wg lange überzogen.


    wieso sollte er denn erhöhte prüfgebühren zahlen? der wohnwagen ist doch laut threadersteller seit 2 monaten abgemeldet! und da interessiert es dem tüv, dekra oder dergleichen überhaupt nicht, wielange die hauptuntersuchung schon fällig ist!

  • Ich aber auch ;)


    Mein hp400 hatte damals 16jahre abgelaufenen Tüv(der vorbesitzer hatte vergessen das er noch zugelassen war )
    Damals hätte ich normalerweise die doppelte Gebühr zahlen müssen...


    Grüße benni

    Eduard Wiederholungstäter:thumbup: