WICHTIG: Wertermittlung eines Anhängers

  • Hallo zusammen,


    ich bitte Euch um folgende Mithilfe. Kennt jemand eine Seite oder hat Erfahrungswerte, um den Zeitwert für einen Anhänger zu ermitteln. Ich möchte einem den Schaden für einen Anhänger ersetzen, was auch wirklich für mich selbstverständlich ist. Nur möchte ich nur das zahlen was gerecht ist.
    Problem: Ein Händler hat den Zeitwert für einen 10 Jahre alten Anhänger mit 2 Monate Tüv auf 850 EUR geschätzt, jedoch dem gleichen Herren das selbe Modell nagelneu für 948 EUR + Mwst. mit Plane usw. verkauft. (SARIS H200 Woody, Bj. 11/1995 Ges. Gew. bis 1200 kg ohne Plane und extras)
    Begründung: Es gibt fast keine gebrauchten Anhänger, da jeder diese bis zum Verschrotten fährt. Daher Wiederbeschaffungswert fast so hoch wie ein Neupreis.
    Was sagt Ihr dazu???
    Da könnte ich ja auch mit einem alten Opel Kadett ein Unfall bauen und nur weil der nicht mehr gebaut wird oder ein Geschenk meiner Lieblingsoma war auf 10.000 Euro Wiederbeschaffungswert ansetzen. Wäre das gerecht?
    Lt. Internet Schwacke Liste für Anhänger (Trailertax) 290 + Mwst. = 336 Händlereinkauswert. +25-30% Zuschlag = 436 EUR Händlerverkaufswert.
    Gibt es sonst eine Möglichkeit, den Wert zu ermitteln. Bsp. Abschreibung auf 15 Jahre ansetzen und dann den Wert für 10 J. alten Wert ausrechnen??
    Ich bin auf jede Info und Tipps angewiesen. Oder falls Ihr Links habt für eine Bewertung oder Sachverständige usw.
    Vielen Dank im voraus.


    MfG
    hobbyfahrer

  • Guten Tag


    Eines vorweg:
    Der Preis für den von ihnen geschilderten gebrauchten 10 Jahre alten Anhänger Saris Woody ohne Plane / ohne extras ist zu hoch angesetzt.


    Aber:
    Richtig haben Sie bereits auf Trailertax Anhängerwertermittlung verwiesen, aber auch das Thema "hohe Nachfrage nach gebrauchten Pkw-Anhängern, jedoch kaum Angebot". Daher gelten gerade im Bereich gebrauchte Pkw-Anhänger die "Gesetze der freien Marktwirtschaft". Also dort, wo eine hohe Nachfrage existiert aber kaum Angebot, wird sich der Preis nicht an Trailertax orientieren.


    Bitter ist das vor allem für Leute, die Geld von einer Versicherung bekommen. Denn die Versicherung geht nach einem "Wiederbeschaffungswert". Den holt Sie sich z.B. aus Trailertax. Aber mit dem Geld kann sich der Kunde kaum einen vergleichbaren gebrauchten Anhänger wiederbeschaffen.

  • Hallo Anhänger 24,


    vielen Dank für die Antwort. Ich gebe Ihnen recht, dass man dies auch wirklich von 2 Seiten betrachten muss und es wirklich bitte für manche geschädigte ist, wenn die Versicherung sich auf die Liste beruft.
    Nur in diesem Fall bitte ich Sie um weitere Unterstützung.
    Problem hier ist, dass ich den Unfall mit dem Auto des Nachbarn und Anhänger des Vaters hatte. Versicherung, RA und Gutachter meinten, dass mind. eine Teilschuld vom Sohn ebenfalls vorliegt. Nur um die neue Nachbarschaft mit dem Sohn nicht aufs Spiel zu setzen, haben wir unser Konto überzogen und ohne wenn und aber den Händler VK Preis lt. Schwacke genommen, den gesamten Preis dem Sohn gezahlt und das Auto übernommen und versuche es jetzt so zu verkaufen. Mit dem Anhänger und dem Vater sollte es ebenso ablaufen.
    Ohne Absprache, wurde der Anhänger von der Tür wegtransportiert und nur tel. habe ich die Infos, dass die Reparatur nicht lohnt und Neukauf empfohlen wurde usw. erhalten. Nachdem ich sagte, dass ich nach Zahlung des Preises, den Anhänger haben wollte, wurde dieser jedoch ohne Grund beim Händler weiter weg dagelassen, mit der Info, dass ich selber zusehen muss, wie ich den kostenpflichtig wieder zurücktransportiere (er selber hatte kostenlos mit einem anderen PKW-Anhänger den weggebracht und einfach dort gelassen).
    Beim nächsten Gespräch bekam ich einen Notizzettel in die Hand gedrückt die 850 EUR zu zahlen. Kein Kaufvertrag, kein Anhänger und keine schriftlichen Nachweise. Auf die Nachfrage, was mit dem Anhänger wäre, hiess es nun, dass es kostenpflichtig verschrottet wurde und ich froh sein soll, dass ich nicht die Kosten aufgebrummt bekomme.


    Sogar der Anhänger Händler hatt mir am Tel. gesagt, dass er mehr Mittleid mit mir hat, als mit dem Besitzer, der in diesem Fall zufällig wohlhabend ist, was für mich unwichtig ist, da es mir um Gerechtigkeit geht. Wenn er im Recht ist, soll er von mir sein Geld bekommen. Nur darf es nicht sein, dass ein Unfall dazu genutzt wird, um aus "alt" "neu" zu machen und sich noch darüber zu freuen.
    Übrigens der Händler hat mir gesagt, dass der Anhänger zwar verschrottet wurde (bis auf gute Teile) und er jedoch nichts bezahlen musste, im Gegenteil sogar 50 EUR beim Kauf des neuen Anhängers angerechnet wurden.


    Ich brauche noch folgende Infos.
    1. Gibt es eine Möglichkeit eine Wert pauschal zu berechnen, z.B. wie lange wird denn die Abschreibungsdauer bei Anhängern angesetzt?
    2.Wie ist dass bei Gerichten? Wird dort auch wie bei den Versicherungen die Schwacke Liste genommen? Mir geht es darum, dass es nichts bringt, wenn er mich verklagt, weil ich Ihm nur diesen Wert bezahle. Gibt es Fälle, wo jemand gegen die Versicherung geklagt hat oder Einspruch gelegt hat und gewonnen hat, oder ist die Vorgehensweise der Vers. evtl. ungerecht, hat jedoch vor Gerichten bestand?
    3. Können Sie selber mal aus Erfahrungen berichten, welche Werte Sie bisher bei solchen Anhängern beobachtet haben?
    4. Gibt es Link usw. zu diesem Thema (Wiederbeschaffungswert, Wertermittlung usw. )?


    Vielen Dank nochmal.


    Gruss
    hobbyfahrer

  • Guten Tag Hobbyfahrer


    Ziemlich verworren die Angelegenheit. Und eigentlich wohl eher Fragen an ihren RA, statt an ein öffentliches Forum. Denn egal was hier gesagt wird, es sind alles nur Meinungen und keine fachkundigen Auskünfte, auf die sie sich vor Gericht berufen könnten. Ich habe kein Recht studiert und kenne leider auch keine Präzedenzfälle. Also hier ist meiner Meinung nach ein Gespräch mit einem Verkehrsanwalt oder Beratungsstelle des ADAC etc. fällig.


    Gern aber noch folgende Auskünfte:


    zu 1
    Ein Anhänger im Betriebsanlagevermögen wird in der Regel über 5 bis 6 Jahre abgeschrieben. Bei 5 Jahren linearer Abschreibung verringert sich der Buchwert also pro Jahr um 20%. Danach wäre der Anhänger laut Büchern dann nur noch 1 EUR wert.
    Die Abschreibung hat aber nur einen steuerlichen Aspekt. Gemeint ist, das hat ja nichts mit dem realen Wert zu tun.


    zu 2
    Das Gericht wird sich wohl kaum mit der Wertermittlung eines Gegenstandes beschäftigen, sondern die Lage wird wohl eher die sein: Ihr Nachbar setzt eine Zahl in den Raum (von mir aus auch 2000 EUR), die er von Ihnen haben will. Sie geben ihm die 2000 EUR nicht, also geht ihr Nachbar vor Gericht und verklagt Sie auf 2000 EUR + Zinsen. Das Gericht wird den Streitwert ohne Wenn und Aber hinnehmen. Ich will damit sagen, das sich das Gericht nicht hinsetzt und in der Trailertax blättern wird. Vielmehr liegt nun die Beweislast beim Beklagten, dem Gericht glaubhaft zu machen, dass der Streitwert zu hoch angesetzt ist. Nun folgt überlicherweise die Schlacht der Gutachter. Mit einem Gutachten hingegen müssen sich die Gerichte auseinandersetzen.
    Aber so weit wird es in der Regel nicht kommen. Normalerweise läufts so: wenn man sich nicht normal Nachbarschaftlich einigen kann, nehmen sich beide Parteien einen Rechtsanwalt. Seiner sagt 2000 EUR - Ihrer sagt 500 EUR mehr nicht. Daraufhin wird normalerweise ein Vergleich geschlossen, das heisst, man einigt sich aussergerichtlich.


    zu 3
    Einen 10 Jahre alten Anhänger würde ich mit 10 bis max. 25 Prozent vom Neuwert kaufen. Letzterer Fall müsste dann aber schon ein Top-in-Schuss Pferdetransporter sein.
    Übrigens orientiert sich die Trailertax auch am Markt. Berücksichtigt auch Angebot und Nachfrage. Weitestgehend versteht sich.
    Gut informieren können Sie sich auch bei Ebay und Anhängerzentren im Internet.


    zu 4
    leider nichts amtliches, nur z.B. Ebay

  • Hallo Anhänger24,


    vielen Dank für Ihre Unterstützung. Auch wenn Sie denken, dass Ihre Antworten vor Gericht nicht viel bringen, bin ich Ihnen sehr dankbar, da diese mir sehr viel bringen.
    Ich war letzte Woche beim RA. Auch habe ich mit einem Gutachter telefoniert, der aus menschlichen Gründen, ohne Kosten mir einige Tipps und Hinweise gegeben hat.
    Durch Sie und die anderen, bin ich schon zu diesem Punkt selbstbewusster geworden und brauche kein schlechtes Gewissen zu haben. Ich habe 500 EUR angeboten und darauf hingewiesen, dass die Werte in einer gewissen Spanne liegen, jedoch alle der Meinung sind, dass auf gar keinen Fall der Anhängr 850 EUR Wert ist.
    Ich denke, dass dies ein faires Angebot ist, da ich damit auch über Schwacke liege. Jetzt warte ich die Reaktion ab und hoffe, dass dies endlich dann aussergerichtlich abgeschlossen werden kann.
    Nochmals vielen Dank.


    Gruss
    hobbyfahrer

  • Zitat

    Da könnte ich ja auch mit einem alten Opel Kadett ein Unfall bauen und nur weil der nicht mehr gebaut wird oder ein Geschenk meiner Lieblingsoma war auf 10.000 Euro Wiederbeschaffungswert ansetzen. Wäre das gerecht?


    Klar! ;)