Eigenbau mit roter Nummer fahren??

  • moin,moin weiß jemand wie die rechtslage ist wenn ich mit einem eigenbauanhänger (halbes auto) und roter nummer unterwegs bin? es geht darum nach der fertigstellung
    des anhängers 1x zur waage dann zum tüv und wieder nach hause zu fahren. bin mir nicht sicher wie das ist wenn so ein gefährt quasi offiziell nicht existiert. darf ich es dann trotzdem mit ner roten nummer in den verkehr bringen?


    mfg.

  • Klar geht das. Das rote Kennzeichen ist schließlich für sowas da. Daten wirste ja eintragen können, als fg nummer entweder die TP nummer wenn du die schon hast, oder die von der Achse...

  • Klar darfst Du, zu was meinst ist so ne Nummer?


    damit man am Wochenende mit der Freundin im Cabrio spazieren fährt?


    genau dafür nicht, sondern eben für solche Fälle wie bei Dir


    aber nimm beide Kennzeichen mit, auch wenn nur eins brauchst, sonst könnte es Ärger geben


    weil ja mit dem andern Kennzeichen theoretisch gleichzeitig jemand anderes unterwegs sein könnte


    Achso, ich hoffe wir reden hier von der gleichen roten Nr, also eine mit 06 am Anfang


    so ne private rote Oldtimernummer gilt nur für die Fahrzeuge für die sie ausgegeben wurde


    das solltest Du aber alles wissen, wenn Du eine hast, dafür hast Du unterschrieben


    Gruß Mani

  • im grunde weis ich wozu die rote nummer ist, war mir halt nur nicht sicher da das gefährt ja noch keine ident nr. hat und im grunde könnte das ja auch ein abenteuerlich zusammengeschusterter haufen alteisen mit beleuchtung sein. das objekt das man dann in strassenverkehr bringt wurde ja noch nie von irgendjemandem für strassentauglich befunden anders als bei einem fahrzeug das nur abgemeldet ist. wenn dann was passiert hätte ich mir vorstellen können das es versicherungstechnisch probleme geben könnte. dann könnte ich ja ein zugkopf an meine sackkarre schweissen ein lichtbalken und ne rote nummer drann und fertig is der anhänger!? letztendlich weis unsereins ja ob das ok ist was wir hier bauen aber man muss ja auch an die anderen experten denken die ihren pfusch auch für gut befinden. vielleicht denke ich auch einfach zu kompliziert. kann man das evtl. irgendwo nachlesen?


    mfg.

  • Klar geht das. Das rote Kennzeichen ist schließlich für sowas da. Daten wirste ja eintragen können, als fg nummer entweder die TP nummer wenn du die schon hast, oder die von der Achse...


    KEINE TP nummer


    KEINE nummer auf der achse (autoheck)

  • Zitat

    § 16 Prüfungsfahrten, Probefahrten, Überführungsfahrten
    [Blockierte Grafik: http://www.verkehrsportal.de/images/gif/quad.gif] (1) Fahrzeuge[Blockierte Grafik: http://images.intellitxt.com/ast/adTypes/icon1.png] dürfen, wenn sie nicht zugelassen sind, auch ohne eine EG-Typgenehmigung, nationale Typgenehmigung oder Einzelgenehmigung, zu Prüfungs-, Probe- oder Überführungsfahrten in Betrieb gesetzt werden, wenn sie ein Kurzzeitkennzeichen oder ein Kennzeichen mit roter Beschriftung auf weißem rot gerandetem Grund (rotes Kennzeichen) führen. § 31 Abs[Blockierte Grafik: http://images.intellitxt.com/ast/adTypes/icon1.png]. 2 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung bleibt unberührt.



    dann sollte es wohl klappen, danke euch für eure anteilnahme an meinem problem :super: schönes we.


    mfg.

  • Wenn Autoheck, dann ist das doch noch einfacher. dann hast du Papiere und alles....


    Für den Verkehrssicheren zustand ist der Inhaber der roten Nummer verantwortlich. Wenns also zusammengeschustert ist, darf er nicht fahren. Und was für den verkehr (ungefähr) zulässig ist, wird man wohl wissen....

  • Wenn Autoheck, dann ist das doch noch einfacher. dann hast du Papiere und alles....


    Für den Verkehrssicheren zustand ist der Inhaber der roten Nummer verantwortlich. Wenns also zusammengeschustert ist, darf er nicht fahren. Und was für den verkehr (ungefähr) zulässig ist, wird man wohl wissen....


    die autopapiere sind nutzlos in dem fall, ausser als datenträger für achslasten und so bei der abnahme. aber die fahrgestellnummer ist nicht relevant. und "wird wohl" und "ungefähr" ist ja immer so ne sache in unserem rechtssystem. aber offensichtlich darf ich ja so damit zur abnahme und mehr wollt ich ja gar nicht. alles wird gut :)


    mfg.