moin,moin weiß jemand wie die rechtslage ist wenn ich mit einem eigenbauanhänger (halbes auto) und roter nummer unterwegs bin? es geht darum nach der fertigstellung
des anhängers 1x zur waage dann zum tüv und wieder nach hause zu fahren. bin mir nicht sicher wie das ist wenn so ein gefährt quasi offiziell nicht existiert. darf ich es dann trotzdem mit ner roten nummer in den verkehr bringen?
mfg.