Warum ist es für eine Werkstatt üblich nicht zugelassene Fahrzeuge zu bewegen, für den Tüv aber nicht? Es kann bei beiden Firmen genau so gut vorkommen, das ein nicht zugelassenes Fahrzeug ankommt...
Ich kann mir aber vorstellen, das die Betriebshaftpflicht bei beiden Firmen zahlt, egal ob zugelassen oder nicht. Stell die mal vor dein Auto fällt in der Werkstatt oder beim TÜV von der Bühne, und deine Versicherung soll bezahlen, und du steigst in den Prozenten. Oder du hast keine Vollkasko....
Von daher werden beide Firmen eine Betriebshaftpflicht haben, die solche Fälle behandelt, egal ob zugelassen oder nicht.
Der Rest ist die Rechtliche Sache, das man nicht zugelassene Fahrzeuge nur auf Geländen bewegen darf, die der Öffentlichkeit nicht zugänglich sind...