Kaufberatung für Tieflader

  • Hallo


    wenn Du den Hänger ganz legal vermieten willst, dann muß er als Selbstfahrervermietfahrzeug zugelassen sein, dementsprechend brauchst ne passende Versicherung dafür, Gewerbeanmeldung usw, ganz so einfach wie Du glaubst ist das nicht


    ich würde sagen, für Vermietung ist ein Koch oder König zu schade, da tuts auch was billiges, oder glaubst Du die Mieter passen da drauf auf


    Beule? ups egal, ist ja nicht meiner


    was das ist zu schwer? ne so a Kubikmeter Kies ist doch ned zu schwer, da ist nur zu wenig Luft in den Reifen
    usw usw


    ich sag nur, Viel Spass mit den Mietern


    Ich hab mir früher regelmässig so 4-6m Planenhänger ausgeliehen, bei jedem zweiten Mal, war irgendwas kaputt an den Anhängern, mal fehlte ne Begrenzungsleuchte, dann war wieder der Stecker falsch belegt, weil sen abgerissen hatten und nix gesagt haben oder die Planenschnur war abgerissen, weil runtergehangen und drüber gefahren, und lauter so Zeugs


    lies auch mal hier, ist ein netter Beitrag zu dem Thema



    Gruß Mani

  • Also, ich will den Anhänger nicht ausschließlich vermieten, in der Hauptsache kaufe ich ihn für mich.
    Das mit dem vermieten stellt sich damit folgendermaßen dar:
    Wenn der Anhänger nicht ausschließlich zu Vermietungszwecken vorhanden ist, sondern hauptsächlich zum privaten Gebrauch , mehr als 50% ,kann von einer gewerbsmäßigen Vermietung und dem damit verbundenen Willen auf Gewinn nicht die Rede sein.
    Damit unterstellt dir das Finanzamt nach einer Prüfungsfrist ( mehrere Jahre ) Liebhaberei!! Damit kannst du dann auch keine Ausgaben beim Finanzamt mehr geltend machen.
    Sodann ist es auch keine gewerbliche Vermietung mehr und du mußt die Einkünfte aus den Vermietungen ganz normal bei der Steuererklärung angeben.
    Da es sich nun nicht um ein Gewerbe und damit eine überwiegend gewerbliche Nutzung des Anhängers nicht mehr gegeben ist kann dieser als ganz normaler Anhänger versichert werden.
    Wie lang die Versicherung das Spiel mitspielt weiß ich allerdings nicht, wenn sie bei Vollkasko alle Schäden bezahlen soll.
    Die Quellen für meine Ausführungen sind das ortsansässige Gewerbeamt und mein Versicherungsvertreter was den Versicherungsschutz angeht


    Bernd