Hallo zusammen,
mein WoWa-TÜV ist mit April 2005 abgelaufen, das Teil ist aber noch zugelassen.
Normalerweise bekommt man frischen TÜV ja nur rückwirkend zum abgelaufenen Datum 04/05 -> also hier bis 04/07. Gibt es einen Zeitpunkt, ab dem man trotz Ablauf wieder volle 2 Jahre bekommt? Würde ja nicht wirklich Sinn machen im März 2007 hinzufahren und nur für einen Monat zu bekommen. Was passiert wenn ich erst im April 07 vorführe?
Weitere Frage: ist die Gasdichtigkeitsprüfung für eine Plakette Voraussetzung? Ein Polizist erzählte mir, dies sei völlig wurscht, ich dürfe die Anlage ohne Prüfung halt aus versicherungstechnischen Gründen nicht nutzen. (Das letzte Prüfprotokoll ist auch aus 1999, weitere liegen nicht vor). Im übrigen dürfe man im Ausland die Anlage auch während der Fahrt nutzen, was in Deutschland verboten sei.
Fragen über Fragen - kann mir jemand helfen??
Gruß Holger