neuaufbau holz-wohn-ANHÄNGER

  • moin moin,


    fahrgestell steht im garten:
    bj 68, max 12t, länge 12,5m, breite 2,5m, schnellläufer, seid 3 jahren stillgelegt.
    der alte aufbau steht jetzt als lager daneben... es soll ein holz-neu-aufbau drauf...
    fahrgestell ist sehr gut gepflegt... aber wird dann auch nochmal überarbeitet.
    den wagen verbreitern wäre auch traumhaft. am liebsten bis auf 2,75m... oder gehts bis 3m auch relativ problemlos?


    wenn das ding fertig ist, soll es eher als haus dienen und nicht als wagen. längere strecken zum bewältigen könnten trozdem vorkommen und da der schon auf der autobahn war, warum nicht wieder? dann, mit überlänge und überbreite als schwertransport(kosten?) oder mit sondergenehmigungen(kosten?) + gelbes nummernschild?
    wie könnte ich das hinbekommen?


    der aufbau wird mit zielsetzung "zulassung" tüv begleitet gebaut/geplant. dem lieben jungen tüvler will ich aber möglichst viel arbeit abnehmen(kosten!!) und viel vorwissen mitbringen.
    das ist hier auch nicht das erste forum in dem ich frage... ;)


    bin sehr dankbar für hilfe!!
    bis bald

  • 12,5m Länge ist ja schon ne Hausnummer, den darfst du auf alle fälle nur mit Sondergenehmigung fahren, weil 50cm zu lang. Normal gelten für fahrzeuge maximal 12m länge, 2,55m breite (2,6m bei kühlfahrzeugen) und 4m höhe.
    Üblicherweise bekommt man bis 3m breite problemlos eine Dauergenehmigung für 6 oder 12 Monate Bei der Länge bin ich mir nicht sicher, aber bei 50cm sollte es kein problem sein Höhe sollte in keinem fall 4m übersteigen. Kosten tut das 100€ meine ich. Anzumelden bei der Bezirksregierung.


    Allerdings weiß ich nicht, wie es ist ein 3m breites und 12,5m breites Fahrzeug durch den Tüv zu bekommen. Am einfachsten wäre es den anhänger als Plateau zu bauen mit 2,55m breite und 12m länge. Ansonsten musst du beim Tüv mal nachfragen...

  • sondergenehmigungen(kosten?) + gelbes nummernschild? du meinst rotes Nummernschild oder wohnst du in den Niederlanden ?


    ich weiß nicht ob es überhaupt eine Genehmigung gibt wenn du eine rote Nummer hast?


    bei uns macht das daß Straßenverkehrsamt Duisburg schnell und unbürokratisch.


    unterhalte dich doch mal mit den Kirmesfritzen,die haben alle überlänge bei ihren Anhängern aber in der Regel nicht bei den Wohnanhängern.


    die bauen die lieber als ausziehbare macht dann kein Probleme !

    Saris 750 kg von 8.8.1980
    Volvo 850 Bj.96 mit Wohndose von Adria 1300 kg
    Blumhardt 24.000 kg manchmal auch 30.000 kg
    Als Gott klar wurde daß nur die besten Motorrad fahren schuf er für den Rest Fußball

  • mit gelben nummernschil meine ich ein kurzzeitkennzeichen... da der wagen ja nur selten verstellt werden soll, muss er ja nicht immer angemeldet sein. mit den gelben nummernschildern kann man ja dann sicher kleinere strecken mit 25km/h machen(nach zulassung duch tüv). aber geht das so auch auf der autobahn mit 80km/h, also "unangemeldet"? die papiere sind auch vorhanden. war mal n wohnwagen von einer schausteller familie. mit grünes nummernschild und weißes rundes 25km/h hinten drauf(is ein steuertrick von schaustellern, da sie für 25km/h zahlen und mit 80km/h ziehen!?). aber ob das auch bei mir(kein schausteller) geht oder soll ich schausteller werden? :)

  • Mit einem Kurzzeitkennzeichen kannst du so schnell fahren, wie es für das Fahrzeug maximal erlaubt ist. Eine gültige HU brauchst du dafür auch nicht. Mit diesem Kennzeichen wird schon reichlich Schindluder getrieben. Allerdings kann ich nicht beurteilen, welche Probleme auftreten, wenn in Deinem Fall der Hänger länger ist als regulär maximal erlaubt :confused:.


    Was muß man tun, um als Schausteller zu gelten, ohne ein Karusell tatsächlich zu besitzen :pfeif:?

  • Als erstes müsste man das erst einmal anmelden, dann ist man schausteller, um das zu bleiben, sollte man damit aber auch geld verdienen...
    Aber darum gehts ja nicht, da es ja nicht zutrifft. Wenn er auf 12m verkürzen kann, und bei 2,55m bleibt, dann kann er den Anhänger ganz regulär zulassen, und kann auch ohne genehmigung fahren, wenn er ein fahrzeug kleiner 7m länge hat. Und das sollte ja kein problem sein...


    Klar, die 3m sind verlockend. 50cm mehr wohnraum machen viel aus. Aber da sollte man vorher den tüv befragen wegen zulassung.


    Wenn fu nur mit 5-tages Nummer fahren möchtest brauchst du kein Tüv oder zulassung. Das Fahrzeug muss in verkehrssicherem zustand sein (im endeffekt müssen tüv bedingungen erfüllt sein) und du brauchst die genehmigung für die 3m.

  • Hi,


    also ich würde bei auf jeden Fall bei den max. zul. Maßen bleiben. Alles andere ist einfach nur nervig und teuer beim Umsetzen. Wenn der Wagen zu klein ist, kann man ja Klapp- oder Ausziehlösungen finden. Ich kannte mal einen solchen Wagen auf einem 18 t Fahrgestell (nachdem er mit seinen 12 t zu schwer für das Bauwagenfahrgestell geworden ist). Das war eine richtige Wohnung mit Küche, Bad, Wohnzimmer, Schlafzimmer und Hausflur. Sogar einen Speicher im ersten Stock hatte das Teil, zum Aufstellen. Ich fand den eigentlich nicht zu klein...


    Gruß
    Gerhard