Hallo Leute!
Bin neu hier und hab gleich mal ne Frage....
Hab von meinem Vadder seinen alten 650KG Hirth-Anhänger bekommen, weil er am neuen Auto keine AHK mehr hat. Er hat gemeint ich bräuchte ihn nichtmal ummelden, kostet ja eh fast nix und vielleicht muss er dochmal was holen und leiht sich dafür von mir das Auto dazu-gute Deal eigentlich..
Ich hab aber so eigentlich kaum Verwendung für das Gute Stück (offener Kasten, Tieflader, Vorne und Hinten Klappbare Bordwand, natürlich ungebremst)
Da wir uns aber vor einigen Wochen ne Kutsche gekauft haben und ich auch noch nen Einachs-schlepper hab, würde ich den Hänger gerne so umbauen das ich die Kutsche oder auch mal Motorräder damit Transportieren kann, dazu ist die Ladefläche aber zu klein und die Deichsel ist mir auch zu Kurz (blöd zum Rangieren und zum Ladeflächeverlängern eben auch...)
Können tu ich fast alles, die Frage ist also nur: was darf ich? Längere Deichsel mit Prüfz. hätte ich bereits gefunden, darf ich die einfach einbauen und eintragen lassen und Gut?
Wie Siehts mit dem Aufbau aus? hab mal gehört das Interessiert den Tüv nicht sooo sehr, solange die Gesammtmaße eingehalten werden...
das würde aber heißen , die überstehenden Radkästen gelten als "Breite". Ich könnte die Kotflügel "Befahrbar" machen mit Riffelblech und eine durchgehend ebene Ladefläche machen aus der die Radkästen raustehen oder? Nach vorne Verlängern darf man ja anscheinend auch hab ich mal gelesen hier, aber wie siehts nach hinten aus(wegen der Lastverteilung/Stützlast sollte ich das fast...) eingetragen ist allerdings nur, das die vorder Bordwand bei straßenfahrt geschlossen sein muss, d.h. aber im umkehrschluss ich könnt hinten wie bisher ne Bordwand machen die ich dann eben abklappe und die Bodenplatte so verlängere(anschlagwinkel unten und Ketten zum Einhängen als Stablisation.
Der Aufbau ist denkbar simpel, er besteht aus Winkelstahl-Quadrat (in dem die Bodenplatte liegt), an dem direkt die Achse verschraubt ist, der Winlkelstahl hat keine Prüfzeichen und muss das glaube ich auch nicht haben weil der Anhänger Theoretisch ja nur aus der mit der Achse verbundenen Deichsel besteht, das Winkelstahl-Konstrukt gehört zum Aufbau, rein rechtlich gesehen... Ich würde nun statt Winkelstahl U-Stahl oder Vierkanntrohre nehmen da ich ja mit dem neuen Boden vor und hinter dem Radkasten über den Rahmen raus bauen möchte. Darf ich das selber machen oder muss das wieder ne Werkstatt machen?
Hört sich verrückt an das an nem alten Hänger zu machen aber zu Kaufen gibt's sowas kaum und wenn dann erstens teuer und zweitens fast immer nur mit Auflaufbremse, was ich aber nicht brauch und auch nicht will weil die Kutsche nur 400KG wiegt und unsere zwei Bikes zusammen ebenfalls ungefähr auf das Gewicht kommen...
Außerdem hab ich ne Hobby-Werkstatt in der sich das meiste an Stahl und alles an Werkzeug findet was ich brauch. Und Basteln tun wir doch alle gerne:) Außerdem wäre es dann (wenn der Tüv mitspielt) so wie ichs haben will!
Letzte Frage: Muss ich zum Tüv oder darf das auch Dekra, GTÜ GTS und Co???? weil mein Tüv hier in Rottweil ist...sagen wir mal vorsichtig "etwas schwierig und unfähig"
So, vielen Dank für die Aufmerksamkeit und eure Tipps und Tricks!:)