Bootstrailer-Zulassung nur mit ZB Teil I ?

  • Hallo,


    ich verfolge schon seit längerem dieses Forum und habe auch über die Suchfunktion einiges gefunden, allerdings konnte ich mein Problem da mit leider nicht zu 100 % klären.


    Ich habe mir gestern einen Bootstrailer samt Boot angeschaut.


    Das Boot ist einwandfrei, alle Papiere vorhanden.


    Der Bootstrailer ist aus dem Jahr 1965, von H.Juros, technisch einwandfrei, Typenschilder und Rahmennummer sind angebracht, bzw. eingeschlagen.


    Als ich nach den Papieren vom Trailer gefragt habe, bekam ich eine Zulassungsbescheinigung Teil I vom jetzigen Haler und da ich es von früher nur so kenne, daß ich eine Zulassung nur mit BE erteilt bekomme, habe ich nach eben dieser gefragt.


    Der Eigentümer meinte, die hätte er nicht und er hat nur die Zulassungsbescheinigung und hätte damit niemals Probleme bekommen beim TÜV etc.


    Jetzt ist es aber so, der Trailer steht 400 KM weit weg von hier,HU ist abgelaufen und nur die Zulassungsbescheinigung vorhanden.


    Bekomme ich diesen, vorausgesetzt ich lasse eine neue HU durchführen, diesen zugelassen?


    Ersetzt die Zulassungsbescheinigung die Betriebserlaubnis?


    Falls nicht, werde ich Boot und Trailer nicht kaufen, obwohl der Preis unschlagbar ist.


    Gruß


    Thomas

  • Hier erstmal ein Link zur FZV.


    Wenn du die Zulassungsbescheinigung Teil 1 hast, sollte der Trailer auch noch zugelassen sein. Ansonsten ist die Zulassungsbescheinigung 2 etwa das, was vorher der KFZ-Brief war.
    Das heißt: Anhänger abgemeldet, dann Zulassungsbescheinigung Teil 2.
    Anhänger angemeldet, dann Zulassungsbescheinigung 1 + 2 und letzten HU-Bericht und die amtlichen Kennzeichen.

  • Hi,


    ja, habe ich vergessen zu erwähnen, er ist noch zugelassen, grünes Kennzeichen, allerdings ist die HU abgelaufen.


    Ich bin auch davon ausgegangen, daß es einen Teil I und einen Teil II bei Sportanhängern gibt, durch den jetzigen Besitzer wurde mir aber was anderes gesagt und zwar daß wohl der Teil I die alte BE ersetzt und die Daten der BE jetzt im Teil I zu finden sind.


    Ein Anruf heute morgen bei einer bekannten aus der Zulassungsstelle gab auch keinen Erfolg, den die wußte es leider auch nicht:(

  • Hallo,


    seit dem 1.10.2005 sind für ab diesem Zeitpunkt an- oder umgemeldete zulassungsfreie kennzeichenpflichtige Fahrzeuge Zulassungsbescheinigungen Teil I (neben dem Betriebserlaubnis - Kärtchen) deutschlandweit einheitlich und zwingend vorgesehen.


    Wenn es wirklich eine "neue" Zulassungsbescheinigung ist, sollte auch noch eine Betriebserlaubnis existieren. Ich würde mal die Zulassungsstelle anrufen, die die Bescheinigung ausgestellt hat.


    Schlimmstenfalls sollte eine Vollabnahme möglich sein.


    TüV-Untersuchung sollte mit dieser Zulassungsbescheinigung möglich sein. Will der Verkäufer die nicht "mitverkaufen"?


    Gruß


    Peter

  • Vielen Dank für die Antwort,


    also zumindest ist es die Zulassungsbescheinigung Teil I, Leergewicht, Achslast, Hersteller, Fahrgestellnummer etc..., alles vorhanden.


    Ich rufe dann morgen mal bei der Zulassungsstelle an, bei der zugelassen wurde.


    Sollte kein Kärtchen mehr vorliegen, lasse ich das.


    Vielen Dank

  • Hallo


    Zitat

    Falls nicht, werde ich Boot und Trailer nicht kaufen, obwohl der Preis unschlagbar ist.


    wenn der Preis unschlagbar ist, würde ich es kaufen, wenn Du den Schein eh hast, dann dürfte es kein großes Problem sein die BE zu bekommen


    schau mal bei deiner zuständigen Zulassungsstelle auf die HP, oft sind dort so Merkblätter hinterlegt wie das geht mitm anmelden usw bzw wenn Papiere fehlen


    Gruß Mani

  • Hallo,


    ja der Preis ist schon echt ok, allerdings bin ich davon ausgegangen, das der Trailer gültige HU hat.


    In der Kleinanzeige stand:" Sofort einsatzbereit, ankuppeln und losfahren"


    Das ist er ja nun definitiv nicht, auch wenn er zugelassen ist, ist die HU um 13 Monate überschritten.


    Das ist für mich ja jetzt mehr Fahrerei, erst 400 KM hin, dann wieder leer zurück, jetzt ein Kennzeichen für die Überführung besorgen, wenn überhaupt versicherungstechnisch möglich, mit dem Boot auf dem Rücken, dann wieder zurück, HU, anmelden etc...


    Selbst wenn ich die HU vor Ort machen lasse, benötige ich immer noch ein Überführungskennzeichen....


    Halt mehr Stress als gedacht, das macht den Preis dann wieder wett.

  • Hallo,


    ich würde es drauf ankommen lassen:


    Kauf nur, wenn der Verkäufer HU macht und die Überführung mit seiner Zulassung erlaubt.


    Anschließend zu Hause ummelden.


    Wenn er das nicht macht, hat er noch mehr Interessenten. :rolleyes:


    Gruß


    Peter