Hallo,
ich verfolge schon seit längerem dieses Forum und habe auch über die Suchfunktion einiges gefunden, allerdings konnte ich mein Problem da mit leider nicht zu 100 % klären.
Ich habe mir gestern einen Bootstrailer samt Boot angeschaut.
Das Boot ist einwandfrei, alle Papiere vorhanden.
Der Bootstrailer ist aus dem Jahr 1965, von H.Juros, technisch einwandfrei, Typenschilder und Rahmennummer sind angebracht, bzw. eingeschlagen.
Als ich nach den Papieren vom Trailer gefragt habe, bekam ich eine Zulassungsbescheinigung Teil I vom jetzigen Haler und da ich es von früher nur so kenne, daß ich eine Zulassung nur mit BE erteilt bekomme, habe ich nach eben dieser gefragt.
Der Eigentümer meinte, die hätte er nicht und er hat nur die Zulassungsbescheinigung und hätte damit niemals Probleme bekommen beim TÜV etc.
Jetzt ist es aber so, der Trailer steht 400 KM weit weg von hier,HU ist abgelaufen und nur die Zulassungsbescheinigung vorhanden.
Bekomme ich diesen, vorausgesetzt ich lasse eine neue HU durchführen, diesen zugelassen?
Ersetzt die Zulassungsbescheinigung die Betriebserlaubnis?
Falls nicht, werde ich Boot und Trailer nicht kaufen, obwohl der Preis unschlagbar ist.
Gruß
Thomas