Hallo,
wir haben unseren 25 Jahre alten Vereinshänger von Bekannten umbauen und überarbeiten lassen. Dabei haben die "Spezialisten" das alte Stützrad samt angeschweißter Halterung entfernt (abgeflext) und ein stabiles U-Profil als Halterung für das neue Stützrad längst an der Deichsel angeschweißt.
Der TÜV findet das gar nicht gut und verlangt den Einbau einer neuen Deichsel.
Meine Frage: Hat der TÜV-Prüfer hier einen gewissen Ermessensspielraum oder darf generell an Deichsel oder Achse nur der Hersteller selber schweißen? Macht es einen Unterschied, ob längst oder quer geschweißt ?
Vorab vielen Dank für Eure Antworten.
Gruß
Quacks
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Hallo Quacks,
generell gilt :
an Achsen, Deichseln und anderen tragenden Teilen darf
nicht geschweißt, gebohrt oder verändert werden.
Es sei denn der Hersteller gibt dies ausdrücklich frei,
z.B. zur Montage von Zubehör etc.
er muss dann auch nachweisen, dass diese Veränderungen keinen
Einfluss auf die Stabilität haben.
Gruß Grmpf78