Verkauf von einzelnen Bremsbacken gesetzlich verboten

  • Am 1. Oktober 2002 wurde von der Kommission der Europäischen Gemeinschaften die EU-Richtlinie 2002/78/EG erlassen, die das Austauschen von Bremsbelägen und deren Nachbau regelt. Diese Richtlinie wurde in den Mitgliedsstaaten in nationales Recht umgesetzt. Dementsprechend dürfen die Mitgliedsstaaten den Verkauf oder Einsatz von Austauschbremsbacken verbieten, wenn bestimmte Richtlinien nicht eingehalten werden.


    Unter anderem besagt die neue EG-Richtlinie ausdrücklich, dass
    - Austauschbremsbacken nur noch achsweise ausgetauscht werden dürfen, was zur Folge hat, dass die Bremsbacken nur noch achsweise verpackt vertrieben werden dürfen
    - nur noch Ersatzbremsbacken eingesetzt werden dürfen, die nach den EG-Richtlinien geprüft wurden
    - der Name des Teileherstellers (bzw. Handelsmarke) und die Teilenummer auf der Umverpackung erkennbar sein muss und falls der Radbremsenhersteller und der Bremsbackenhersteller unterschiedlich sind, so muss die EG-Prüfprotokollnummer auf dem Bremsbacken eingeprägt sein
    - ...



    Wir von Anhänger24 vertreiben übrigens nur ORIGINAL-Bremsbacken des jeweiligen Herstellers im ORIGINAL-Karton! Sollte es sich bei den Bremsbacken um Nachbauten handeln, weil es den Original-Hersteller nicht mehr gibt (z.B. Peitz), so handelt es sich um Nachbauten eines zertifizierten Betriebes, EG-geprüft und mit Montageinformationen sauber im Karton verpackt.