hallo,
ich bin neu hier, und habe gleich mal eine frage, ich möchte einen anhänger umbauen, und zwar ein planengestell mit ca. 1,8 m höhe, und einer breite von 1,6 m . der anhänger hat innen 1,25m. es ist ein tieflader, der planenaufbau soll breiter sein als der anhänger. oben auf der bordwand wird die verbreiterung angebracht, und ist dann über den schutzblechen, und fast so breit wie die gesamtbreite des hängers.
ich weiss nur nicht ob ihr wisst was ich damit meine?
muß ich das eintragen lassen, oder sonst etwas beachten.
schönen dank für eure antworten
willi
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Hallo Willi
du hast doch gesagtZitatfast so breit wie die gesamtbreite des hängers
also hat es keine Überbreite, außerdem wäre es erst bei über 2,55 Überbreite,
Plane braucht nicht eingetragen zu werden, da ja mit wenigen Handgriffen abzunehmen, außer Du baust das Gestell so das es dauerhaft fest verbunden ist, dannn mußt es eintragen lassen
solange es nur gesteckt ist, kannst es eintragen lassen, dann schreibt der TÜV unter Bemerkung "wahlweise mit Planengestell und Spriegel Höhe dann xxx, Leergewicht erhöht sich um xxx"
aber das muß ned sein
Gruß Mani