Vorschriften für Lichtleiste?

  • Da ich in meiner Krimskrams Kiste noch einige Kabel und Materialien gefunden habe, bin ich am Wochenende angefangen eine Lichtleiste für Überführungsfahrten zu bauen.
    Habe soweit alle Teile zusammen bis auf die Leiste selber und die beiden Rückleuchten.
    Reflektoren und Kabel sind soweit vorbereitet / vorhanden.
    Gibt es irgendwelche Vorschriften wie die Lichtleiste auszusehen hat?


    Hatte es so gedacht, das die Leiste von ca. 180cm bis 250cm verstellbar ist.
    dann halt die Dreiecksstrahler und aus einer Seite eine Kennzeichenhalterung unter die Rückleuchte dran.


    Muss eine Nebelschlussleuchte vorhanden sein?


    Wie sieht es mit Begrenzungsleuchten/Positionsleuchten aus? Muss ich so was auch haben, wenn z.B. ein 250cm breiten WoWa mit der Lichtleiste überführt wird? Sonst müsste ich die auch noch irgendwie da dran befestigen.


    Womit würdet ihr die Grund-Konstruktion bauen? - Ich dachte evtl. an 2 Vierkantrohre die man ineinander stecken und dann mit einer Schraube arretieren kann.

  • Halloundso,
    guck mal bei "Verkehrsportal.de" in die StVZO. Ich habe in §49a Lichttechnische Einrichtungen, allgemeine Grundsätze nichts besonderes gefunden. Ich denke, Du kannst es bauen wie Du willst, wenn es nur halbwegs anständig aussieht und die Mindestabstände zu Fahrzeugseite und Fahrbahn eingehalten werden.
    Gruß, AHD

    Gruß, Olaf


    Man kann ruhig blöd sein, man muß sich nur zu helfen wissen.