EG-Typgenehmigung und Veränderungen an Teilen

  • Hallo,


    Ich habe mal eine Frage an die echten Profis hier: An einen importierten Anhänger möchte ich einen Zugholm anbauen. Ich habe mir nun vom Hersteller die Unterlagen der EG-Typgenehmigung der Zugholme zuschicken lassen. In der enthaltenen Montage- und Betriebsanleitungen als auch in den Zeichnungen werden diverse Möglichkeiten zur wahlweisen Veränderung des Zugholms beschrieben.


    Folgender Text steht in der Typgenehmigung bzw. den Unterlagen:


    Bedeutet dies?


    a) Der Hersteller kann mir gegenüber eine individuelle Anbindung des Holms an den Rahmen absegnen (z.B. durch Schweißen an den Holm oder den Rahmen)?

    b) Der Hersteller gibt mir frei, außen selbst durch Bohren in den Holm oder Schweißen auch einen Stützradhalter anzubringen?


    Bevor Ihr mich fragt, wieso ich hier im Forum frage und nicht beim Hersteller: Ich möchte denen nicht dauernd auf den Geist gehen und ich werde sicherlich nicht der Letzte sein, der einen Standardzugholm an einen Anhänger Bohren, Schweißen, etc. will. Hier im Forum wird ja immer die Meinung geäußert, jegliche Veränderung sei bei Todesstrafe verboten. Nach Prüfung der Unterlagen der Typgenehmigung scheint mir das jedoch nicht wirklich so zu sein....


    Über Rückmeldungen und/oder eine Diskussion freue ich mich!


    Liebe. Dank und schönen Tag!

  • Gern möchte ich euch das Ergebnis meiner Recherchen mitteilen: Ich habe mit zwei Prüfstellen und auch dem Mitarbeiter beim Kraftfahrtbundesamt telefoniert, der die Typzulassungen für Anhängerteile dort bearbeitet.


    Die Behörde sagt: Wenn der Hersteller Unterlagen für eine Typprüfung einreicht, sind diese erst ein mal verbindlich. Wenn dort drin steht, dass bestimmte Veränderungen an den typgeprüften Teilen durch bspw. Fahrzeugbauer oder Dritte erlaubt oder möglich sind oder der Erlaubnis des Herstellers unterliegen, so ist dies durch das Typgenehmigungsverfahren gedeckt.


    Beispiel:

    Der Hersteller eines Zugholms schreibt in den Unterlagen seiner Typgenehmigung für einen Zugholm folgenden Satz: "Am Zugholm-Vorderteil kann wahlweise rechts oder links ein Stützradhalter angeschweißt oder angeschraubt werden."


    In diesem Fall ist das Bohren und Anschrauben oder Schweißen erlaubt! Dies sollte besser immer noch mal in Rücksprache mit dem Hersteller des tipgeprüften Teils geschehen, aber grundsätzlich ist es erlaubt und darf nicht im Rahmen der technischen Prüfung beanstandet werden.


    Wir werden in unserem Fall von so etwas keinen Gebrauch machen, da man schon relativ sicher in der gesamten Materie unterwegs sein muss, um so zu argumentieren. Als Ingenieur hätte ich da aber keine Ängste....


    Das Thema kann dann wahrscheinlich auch geschlossen werden.