Hallo,
Ich habe mal eine Frage an die echten Profis hier: An einen importierten Anhänger möchte ich einen Zugholm anbauen. Ich habe mir nun vom Hersteller die Unterlagen der EG-Typgenehmigung der Zugholme zuschicken lassen. In der enthaltenen Montage- und Betriebsanleitungen als auch in den Zeichnungen werden diverse Möglichkeiten zur wahlweisen Veränderung des Zugholms beschrieben.
Folgender Text steht in der Typgenehmigung bzw. den Unterlagen:
ZitatAlles anzeigenFür den Anschluss zum Fahrzeugrahmen bzw. zur Achse können am Ende der Zugholme wahl-
weise Befestigungen aus U- oder Winkelprofilen der andere geeignete Verbindungsanschlüsse
zum Fahrgestell – nur vom Deichselhersteller freigegeben – angeschweißt
werden.
Sämtliche Zugholmausführungen werden aus Leichtstahlprofil in Keilform hergestellt.
Am Zugholm-Vorderteil kann wahlweise rechts oder links ein Stützradhalter
angeschweißt oder angeschraubt werden.
Bedeutet dies?
a) Der Hersteller kann mir gegenüber eine individuelle Anbindung des Holms an den Rahmen absegnen (z.B. durch Schweißen an den Holm oder den Rahmen)?
b) Der Hersteller gibt mir frei, außen selbst durch Bohren in den Holm oder Schweißen auch einen Stützradhalter anzubringen?
Bevor Ihr mich fragt, wieso ich hier im Forum frage und nicht beim Hersteller: Ich möchte denen nicht dauernd auf den Geist gehen und ich werde sicherlich nicht der Letzte sein, der einen Standardzugholm an einen Anhänger Bohren, Schweißen, etc. will. Hier im Forum wird ja immer die Meinung geäußert, jegliche Veränderung sei bei Todesstrafe verboten. Nach Prüfung der Unterlagen der Typgenehmigung scheint mir das jedoch nicht wirklich so zu sein....
Über Rückmeldungen und/oder eine Diskussion freue ich mich!
Liebe. Dank und schönen Tag!