Hallo Jones,
Die Stützlast zählt zum Gesamtgewicht und darf in der Praxis auch nicht davon abgezogen werden.
Wer also denkt, er darf einen 1500 Kg Anhänger so beladen, das er 1550 Kg wiegt und die Stützlast dem Zugfahrzeug zurechnen will, hat seinen Anhänger um 50 Kg überladen…
Viele Grüße,
Axel