da war doch mal was....
ZitatStellt sich nach dem Kauf heraus, dass das Produktionsdatum deutlich vor der Erstzulassung liegt, mag aus Sicht des Käufers eine nicht hinnehmbare Wertminderung vorliegen. Hier stellt sich rechtlich die Frage, ob und wann ein (erheblicher) Sachmangel vorliegt, der zum Rücktritt berechtigt.
das war seinerzeit für Autos.
Ich könnte mir vorstellen das dieser passus auch für Anhänger gelten könnte .
Kann man ja mal unverbindlich irgendwo erfragen....
dann müssten bei dir hier ja 2 verschiedene Daten stehen.
Falls nicht.....
Gruß
Hepp