Nebelschlussleuchte

Eine Nebelschlussleuchte ist eine zusätzliche Beleuchtungseinrichtung an einem PKW-Anhänger, die bei Nebel den nachfolgenden Verkehr vor einer Gefährdung warnen soll. Sie dient der Verbesserung der Sichtbarkeit des Anhängers und seiner Kontur und darf nur bei Sichtweiten unter 50 m eingeschaltet werden. Die Nebelschlussleuchte ist in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben und muss bestimmten Vorgaben entsprechen.


Gesetzliche Vorgaben in Deutschland

In Deutschland ist die Verwendung einer Nebelschlussleuchte an allen Anhängern ab Baujahr 1991 Pflicht, sofern das Gespann eine Höchstgeschwindigkeit von mindestens 60 km/h hat. Dazu steht in der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO):


"Mehrspurige Kfz, mit einer Höchstgeschwindigkeit von mehr als 60 km/h, und deren Anhänger müssen mit einer oder zwei, andere Kfz dürfen mit einer Nebelschlussleuchte ausgerüstet sein."


Die Nebelschlussleuchte muss so montiert sein, dass sie in der Mitte oder links von der Mitte des Anhängers in einer Höhe von 25 bis 100 cm über dem Boden angebracht ist. Außerdem muss zwischen Nebelschlussleuchte und Bremslicht ein Abstand von mindestens 10 cm eingehalten werden. Die Leuchte darf nur bei Sichtbehinderungen durch Nebel eingeschaltet werden, sofern die Sichtweite weniger als 50 Meter beträgt. Die Maximalgeschwindigkeit mit eingeschalteter Nebelschlussleuchte beträgt 50 km/h. In allen anderen Fahrsituationen muss sie ausgeschaltet sein, da das grelle Licht den nachfolgenden Verkehr blenden oder irritieren kann.


Korrekte Montage von Nebelschlussleuchten

Die Nebelschlussleuchte wird in der Regel am hinteren Ende des Anhängers befestigt. Dabei sind die Vorgaben der StVZO zu beachten. Sie sollte so angebracht werden, dass sie gut sichtbar ist und nicht von Ladung oder anderen Anhängerteilen verdeckt wird. Außerdem muss sie fest am Anhänger befestigt sein, um ein Verrutschen oder Herunterfallen zu verhindern. Die Nebelschlussleuchte darf nur dann leuchten, wenn die Scheinwerfer für Fernlicht, für Abblendlicht oder die Nebelscheinwerfer oder eine Kombination dieser Scheinwerfer eingeschaltet sind. Die Nebelschlussleuchte des Zugfahrzeugs kann, muss aber nicht automatisch ausgehen, sobald der Anhänger angehängt wird.


"Die Abschaltung der Nebelschlussleuchten am Zugfahrzeug oder am ersten Anhänger ist aber nur dann zulässig, wenn die jeweilige Ab- bzw. Wiedereinschaltung selbsttätig durch Aufstecken bzw. Abziehen des Steckers für die Anhängerbeleuchtung erfolgt."


Verschiedene Ausführungen von Nebelschlussleuchten

Nebelschlussleuchten gibt es in verschiedenen Ausführungen. LED-Leuchten sind besonders langlebig und energieeffizient. Sie sind zudem weniger störanfällig als herkömmliche Glühlampen und in vielen Fällen auch heller. Kombinierte Leuchten sind in das Rücklicht des Anhängers integriert und bieten eine platzsparende und unauffällige Lösung. Häufig gibt es auch Zusatzleuchten, die eine Nebelschlussleuchte und einen Rückfahrstrahler enthalten. Diese Kombination ist weit verbreitet, da diese Leuchten früher keine Pflicht für Anhänger waren.




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