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Suchergebnisse 141-160 von insgesamt 283 für „umbau gebremst“.
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Hoi, wenns ein kleiner Wagen werden soll, hätte ich noch einen QEK (gebremst), den man als Verkaufsanhänger umbauen könnte. Die seitliche Klappe könnt ich noch reinschneiden ;-)). Vielleicht kannst du auch bissle mehr Angaben machen zur gesuchten Grösse oder zum Zustand, was du selber machen willst, zum Preisrahmen ..... dann könnte man dir wahrscheinlich besser helfen. Gruss Ruddi
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… trotzdem versuchen willst brauchst Du eine Menge Kohle (+4 Stellen vor dem Komma) für die ganzen Abnahmen, Prüfungen und Umbauten. Da könnte ich mir eher noch vorstellen das mit Druckluft zu einer halbdurchgehenden Bremse zu machen, deren Druckluftbremszylinder einen Hauptbremszylinder für die Achse betätigt. Aber auch hier: [definition='1','0'][/definition]? Gruß Gerhar
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Hallo Klaus, das ist richtig. Das Loch ist bei mir auch. Aber die Stange ist bei mir zu kurz. Habe aber in der Zwischenzeit bei einem Anhängerersatzteileverkauf das entsprechende Teil gefunden. Gruß Gunther
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Die Bowdenzüge werden normal ja an einem Halter in der Mitte des Achsrohres oder an der Klemmschale an der Achse eingehängt. Und dieser Halter hat normalerweise in der Mitte zwischen den Aufnahmen für die Seilzughüllen noch ein Loch, durch die das letzte freie Ende der Gewindestange, die von der Auflaufeinrichtung kommt, gesteckt wird. Klaus
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Hallo, die Angelegenheit hat sich weiter entwickelt. Ich habe hier folgende Teile liegen: Deichselrohr mit Auflaufbremse 1000Kilo Alko-Achse 1000Kilo Bremsprüfprotokoll Bestätigung des Anhängerherstellers für 1000 Kilo Stoßdämper Kleinteile Jetzt hat sich ein neues Problem aufgetan. Das Bremsgestänge wird vorne in die entsprechende Hülse eingeschraubt und gekontert. Dann läuft die Stange nach hinten bis zur Achse. Dort sind die beiden Bremszüge und enden in einem gemeinsamen Metallteil, in das i…
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Hallo, bin auch gespannt wie du ihn umbaust. Meiner steht auf einem gebremsten gestell und wartet auf den weiteren Umbau. Gruß Mario
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…diese in Ordnung wären. Ich sollte vielleicht erwähnen das ich mir den offenen Kastenanhänger zu einem geschlossenen Kasten umbauen möchte. Nachdem ich den Hänger am Dienstag abgeholt und gestern zum TÜV gebracht hab gabs eine Ernüchterung. Soweit alles…
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…ht so ganz sicher ... hauptsache das ding bleibt hinten dran und geht nicht während der fahrt auf die überhohlspur ... ja umbauen ist ne gute idee , auch das umrüsten ..... aber dafür muss ich das geschoss ja erst mal Zuhause haben , kann ja schlecht im Zollhafen da ne größere Baustelle anfangen ... aber wenn hier eine Fa. den Trailer umrüsten würde auf Euro genemigungen , hmm die stützlast bleibt doch die gleiche ..oder ? das boot ist zumindest das gleiche.. und wenn ich in den Staaten 150 kg au…
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Ja. Und wenn das Zugfahrzeug die Bedingungen nicht erfüllt - 80. Das Schild heißt nur, daß der Anhänger das darf. Die technische Ausstatung des Zugwagens muß durch den Fahrer überprüft werden.
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Ja, dann brauchst Du neue Reifen oder Du darfst Dich nicht mit 100 erwischen lassen.
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(Zitat von Jay) .......wie "JA" was den "JA"
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(Zitat von UweS) hmmmmmmmmmmmmmm und wie sieht das aus, wenn ich einen hunderter Anhänger mit einem Fahrzeug ziehe, dass "kein" ABS hat Darf ich dann den Anhänger nicht ziehen, oder nur 80 km/h fahren und ziehen dürfen? Die Hundert bekommst du auch nur, wenn das Zugfahrzeug ABS hat Dann gleich noch ne Frage zu Hundert : Die Reifen dürfen max. 6 Jahre alt sein, Stoßdämpfer vorrausgesetzt, dann bekommt der Hänger die hunderter Zulassung! Was aber wenn die Reifen nach der Eintragung sagen wir mal 8…
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wasn das? (Zitat) :D:) ansonsten hat Uwe recht, entweder oder gibts ned
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für die 100 kmh-Zulassung ist dann eine generelle Ablastung nötig. Mal schwer mit 80 und mal leicht mit 100 geht nicht.
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(Zitat von an.di) Hallo Gunter, neuer Anhänger schon (für dich), aber ob da das Bj. auch geändert wird? Du musst doch mit den "alten" Brief zum TüV wegen der Umtragung und der Brief hat doch auch eine erst Zulassung! Wegen dem Ablasten: Sind den generell nur noch 500 kg zugelassen oder "nur", wenn du 100km/h fährst? Ist das dann nicht so, dass wenn du sagen wir mal 750kg ges.Gwe. hast, dass du nur noch 89km/g fahren darfst? Gruß Uwe
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Hallo, die Ablastung ist deshalb gemacht worden, damit man die 100er Zulassung bekommt. Ansonsten wäre das nicht gegangen. Also: wenn ich nun die Achse und die Deichsel wechsle, dann ist das doch ein neuer Anhänger, oder wie ist das? Gruß Gunther
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Ich würde den Anhänger wieder auf 750 kg auflasten lassen, dann kanst du den Anhänger mit einem andern Zugfahrzeug wieder voll nutzen. Jeder Fahrzeugführer ist dafür verantwortlich, "SEIN" zu.ges.Gew. für sein Fahrzeug einzuhalten. Wenn das Zugfahrzeug "ungebremst" nur 500 kg ziehen darf, dann eben nur bis zu diesen 500 kg beladen und gut is. Gruß Uwe P.s.:Verstehe sowieso nicht, wieso man einen Anhänger ablastet,höchstens um ein paar Steuern zu Sparen!
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Für 750Kg sollte es doch reichen, da der Hänger die doch auch vorher hatte...
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Hallo Gunther wenn Du ne Rohrdeichsel hast, dann brauchst de eventuell auch ne neue, es gibt allerdings Auflaufeinrichtungen die auf ne Vierkantdeichsel drauf geschraubt werden, dann könntest eventuell das alte Rohr lassen, dazu bräuchte man aber genau Daten was für ein Zugrohr da jetzt verbaut ist, wie lang, wie stark usw Gruß Mani