Beiträge von MoritzW



    Hallo Wolfgang,


    hast du schon mal darüber nachgedacht,
    diesen Heinemann-Trailer zu verkaufen und einen anderen gebrauchten zu kaufen mit höherem zul.Gesamtgewicht ?


    Unterm Strich ist das möglicherweise günstiger als ein Umbau.


    Gruß
    Moritz

    Ach, weißt du,


    wegen der paar Kilogramm Übergewicht bei einer Fahrstrecke von jeweils 2,5 km würde ich mir keine grauen Haare wachsen lassen.
    Technisch ist das kein Problem, da ist genug Reserve drin. Die Psyche ist da schneller überlastet, als der Trailer.


    Aber lass dich nicht erwischen und auf die Waage zerren.
    Das kostet Geld.


    Wenn der Trailer ruht, hebe die Achse mit einem Wagenheber an und stelle 2 Böcke oder Holzklötze (Abfallkiste beim Zimmermann) unter.
    Du musst die Achse ja nicht vollständig entlasten, wenn du ihr 90% der Belastung in den Ruhezeiten wegnimmst, dann passt das.


    Wenn du es korrekt machen willst, dann kauf dir eine neue Achse. So teuer sind die nicht (ca. 200 EUR).
    Aber vorher alles mit dem TÜV absprechen.


    Vergiss nicht den Faktor 0.3 , falls du daran denkst den Trailer von 80 km/h auf 100 km / h umschreiben zu lassen.
    Gesamtgewicht des Trailers geteilt durch Leergewicht des Zugfahrzeugs (mit ABS) darf den Faktor 0,3 nicht überschreiten.
    Es ist gut, wenn man bei einer evt. Auflastung diese Grenze bedenkt !


    Beispiel:


    250 kg zul. Gesamtgewicht des Trailers / 900 kg Zugfahrzeug-Leergewicht = 0,28 < 0,3 (das passt noch)


    Lässt du aber auf 350 kg auflasten, dann passt es nicht mehr:


    350 kg / 900 kg = 0,38 > 0,3 ( = keine 100 km / h möglich)


    Gruß
    Moritz

    Egal, obs geht oder net: Ich trau mich wetten,dass du so mehr an Bearbeitungs- und Verwaltungskosten zahlst, als mit ner "richtigen" Anmeldung mit schwarzer Nummer fürs ganze Jahr Steuer!


    Hallo !


    das sehe ich auch so.
    Aber ihr habt immer noch außer Acht gelassen, dass die landwirtschaftliche Nutzung ebenfalls steuerfrei ist.
    20 EUR Steuer jährlich sind ja nicht viel, aber was nicht sein muss, muss auch nicht sein.


    Ich müsste den Anhänger umschreiben lassen
    als kombinierten Sportbootanhänger und landwirtschaftlichen Anhänger.
    Das müsste dann immer noch steuerfrei sein.


    Das Problem dürfte sein, dass es dafür keine Kategorie bei der Zulassungsstelle gibt.
    Entweder Sportbootanhänger oder landwirtschaftlicher Anhänger, aber beides gleichzeitig ist nicht vorgesehen.


    Bei Gelegenheit werde ich mal einen Polizisten fragen, wie er die Sache bei einer evt. Kontrolle sehen würde.


    Gruß
    MoritzW

    Hallo,


    ich habe eine rein rechtliche Frage zur Anhängernutzung.


    Ich besitze einen Sportbootanhänger mit grünem Kennzeichen.
    Er ist also steuerbefreit.


    Er eignet sich hervorragend zum Bootstransport
    aber genauso gut, ja geradezu verführerisch gut
    eignet er sich zum Transport sehr langer Leitern.


    Was passiert nun, wenn ich der Versuchung unterliege
    und diesen steuerbefreiten Sportbootanhänger einmal im Jahr dazu benutze
    um meine 8m langen Leitern 20 km weit auf öffentlichen Straßen
    von der Lagerhalle zu unseren Kirschbäumen zu transportieren
    und nach der Kirschenernte wieder zurück in die Halle ?


    Wenn ich während einer dieser Fahrten angehalten und kontrolliert werde,
    bin ich dann Steuersünder oder bin ich kein Steuersünder ?


    Ich benutze den Sportbootanhänger im geschilderten Fall
    ja für einen fremden Zweck, nämlich landwirtschaftlich.
    Aber Anhänger für landwirtschaftliche Nutzung haben ebenfalls grüne Nummern
    und sind ebenfalls steuerbefreit?


    Gehts mir dann an den Kragen oder komme ich ungeschoren davon ?
    Bin ich Steuersünder oder begehe ich nur eine Ordnungswidrigkeit,
    weil ich den Anhänger zweckfremd nutze?


    Die Frage muss ich noch etwas differenzieren,
    dann wird sie noch pikanter:



    Fall


    a) Transport der Leitern auf dem leeren Sportbootanhänger,
    also nur Leitern, aber kein Sportboot geladen.


    b) Transport der Leitern auf dem Anhänger mit Sportboot,
    also Leitern und Sportboot gleichzeitig auf dem Anhänger geladen.


    Gruß
    Moritz



    Hallo,


    das ist zwar ein ziemlich alter Thread, aber immer noch ein aktuelles Thema.
    Zum Beispiel für mich heute.


    Laut STVZO §53d muss der Abstand der leuchtenden Flächen von Nebelschlussleuchte und Bremslicht mindestens 100 mm betragen.
    Ob das auf den beiden Fotos eingehalten wurde ? :confused:


    Aber der TÜV-Prüfer hat das sicherlich nachgemessen.


    Ciao
    Moritz

    Hallo Joachim,


    schicke das Bild doch mal zu HWR, vielleicht erkennen sie den Trailer wieder.
    Schau mal unter der Maststütze nach, an dieser Stelle ist oft das Typenschild auf der Deichsel.



    Hallo,


    der Anhänger ist von 1967. Das ist eine ganze Weile her. Kriegt der eigentlich kein H-Kennzeichen ? :)


    Mitarbeiter von Wolfangel, die im Jahre 1967 fünfundzwanzig Jahre alt waren, sind heute im Ruhestand (= 25 Jahre + 45 Jahre = 70)




    Die Bootsanhänger von Wolfangel sahen aber in den 70´er anders aus, ich habe noch einen.


    Seiner ist aber von 1967, also nicht aus den Siebzigern.
    1967 gab es bei Wolfangel Bootstrailer mit exakt diesen Schutzblechen über den Rädern,
    die an exakt solchen Winkelprofilen am Rahmen angeschraubt waren.


    Die angenietete Hersteller-Plakette befindet sich bei meinem Wolfangel-Anhänger (meiner ist ebenfalls Bj. 1967 ! )
    oben auf dem 64mm-Deichselrohr kurz hinter der Maststütze.
    Das Hersteller-Plaketten-Format ist rechteckig mit den Maßen: 180 mm x 40 mm.
    So ein großes Format müsste eigentlich leicht zu finden sein, wenn es noch vorhanden ist.


    Gruß
    Moritz


    Hallo Joachim,


    ich vermute, das ist ein Wolfangel-Bootsanhänger,
    von der früheren Fa. Wolfangel in Bad Waldsee.


    Die Firma Wolfangel existiert allerdings nicht mehr,
    aber es existiert eine Nachfolge-Firma.
    Die hilft dir bestimmt weiter.


    Schleif doch einmal ganz vorsichtig vorne am Deichselrohr oben,
    ca. 2 bis 3 cm vor dem kurzen, weißen Rohrstück,
    das auf das Deichselrohr aufgeschweißt ist und in das der schwarze Elektrik-Stecker zum Schutz eingesteckt ist,
    den weißen Lack ab.
    Vermutlich findest du dort die Fahrzeugnummer *) eingestanzt,
    vermutlich zwei Buchstaben gefolgt von vier Ziffern.
    Zeichenhöhe ca. 15 mm, aus dem Gedächtnis heraus geschätzt.


    Irgendwo vorne auf dem Deichselrohr müsste auch eine angenietete Alu-Plakette vorhanden sein.
    Da sollte dann "Wolfangel, Bad Waldsee" drauf stehen.
    Eine weitere Alu-Plakette dürfte am dicken Achsrohr angenietet sein. (rechte Fahrzeug-Seite, von hinten her lesbar)


    Ich vermute, damals (1967) ist eine Nieper-Achse verbaut worden ( H. & F. Nieper KG Solingen ).
    Vermutlich sind beide Plaketten überlackiert und damit leider nicht mehr lesbar.


    Die Bootsauflagen sehen sehr nach Do-it-yourself-Arbeit aus, nicht nach Wolfangel.
    Aber das ist Nebensache.




    *) Mit dieser Fahrgestellnummer wendest du dich an die Wolfangel-Nachfolgefirma:


    H.W.R. Anhängerbau in Bad Waldsee: http://www.hwr-anhaenger.de


    Dort kannst du vielleicht eine Zweitschrift der Betriebserlaubnis anfordern, das kostet halt ein paar Euro.
    Die Zweitschrift fertigt nicht mehr Frau Ruth Wolfangel aus, wie an vielen Stellen im Internet noch zu lesen ist,
    sondern ausschließlich der Firmen-Nachfolger, die Fa. H.W.R. Anhängerbau.


    Gruß
    Moritze