Beiträge von chevydresden

    Ich habe einen 750kg-Anhänger (offener kasten) aus DDR-Zeiten bekommen. Den möchte ich gern von Zeit zu Zeit als Motorradtransporter nutzen. Dazu müsste die Heckklappe, an der das Kennzeichen samt Beleuchtung angebracht ist, offen bleiben. Nun gibt es ja seit Kurzem diese neuen Motorradschilder. So eins würde prima unter die linke Heckleuchte (mit weißem Fenster für KZL) passen. Dadurch wäre der Anhänger viel flexibler nutzbar, da ich die Klappe offen lassen oder auch ganz abbauen könnte, je nach Bedarf. Die Frage ist nun, ob ich für den Anhänger so ein Motorradkennzeichen bekommen würde bzw. wo das gesetzlich geregelt ist, damit ich evtl. bei der Zulassungsstelle eine Argumentationshilfe habe.

    Du brauchst keine Vignette. Bei Einfahrt in die Mautstrecke ziehst du eine Karte wie im Parkhaus und bei Ausfahrt zahlst du die Maut in Bar an die nette Dame im Häuschen. Wenn du nach Beginn der Mautstrecke die erste Ausfahrt nimmst, kostet es gar nichts. Hat aber nichts mit dem Anhänger zu tun, das kostet mit oder ohne Hänger das Gleiche.

    Hallo an alle,


    ich bin Dirk aus Dresden und hab mich hier angemeldet, weil ich ein ähnliches Problem mit meinem Anhänger habe. Es ist ein Verkaufsanhänger Typ 450 von Fisker´s Silkeborg (DK). Das Ding ist Bj. 1990 und war noch nie zugelassen. Brief ist natürlich in den reichlich 20 Jahren irgendwo verschwunden, war auch nicht wirklich wichtig, weil der Hänger als Imbissbude immer am gleichen Platz stand. Jetzt hab ich die Hütte repariert und würde gern die 21er Abnahme machen lassen, dafür brauche ich aber ein paar Daten für den Genossen Prüfinschenör. Den Hersteller gibt´s scheinbar nicht mehr. Hat hier vielleicht jemand so einen Anhänger und kann mir davon eine Briefkopie zukommen lassen?


    Vielen Dank schon mal