Richtig , solange der spriegel nicht mit dem anhänger aus einem Teil besteht kannst du diesen verändern
oder etwas anbauen .
Was noch eine andere art der verstärkung ist , nicht bretter sondern streben aus alu oder stahl einbauen . Das habe ich noch vor , genau so werde ich mir die nächste woche noch platten besorgen um einen bordwandaufsatz zu bauen .
Beiträge von vecci83
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Na das ist doch ein sehr gutes beispiel , da machst du dir vorn und hinten an den stangen je ein U-profil dran und schiebst ein brett rein . Das stück U-profil kannst du anschrauben oder anschweißen . Ist die einfachste lösung . Wenn nötig machst du dir davon 2 übereinander auf jeder seite .
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Okay , danke . Bin noch neu auf dem gebiet daher frage ich lieber nochmal nach .
Weil die 100km/h nämlich in der zulassung als höchstgeschwindigkeit eingetragen sind und nicht auf dem anderen zettel . Das hat mich irretiert . -
Meinst du die plane (gestell) oder die seitenwände des anhängers ?
Bei dem hänger kannst du z.B. winkeleisen von innen an den bordwänden verschrauben für mehr festigkeit . Bei dem Spriegel könnte man noch ein zwei streben einsetzen . -
Hey leute bin neu hier ,
weil ich einige fragen wegen der zulassung meines neuen Anhängers habe . Und zwar habe ich mir heute einen humbaur startrailer 750kg gekauft und möchte ihn morgen anmelden . Nun steht in den Papieren das die höchstgeschwindigkeit für den Anhänger 100km/h beträgt . Gilt dann trotzdem die regelung mit 0,3 des leergewichts des zugfahrzeugs ?
Weil der anhänger ja generell bis 100 km/h zugelassen ist ?
Ich brauche ihn ja nicht extra darauf ummelden oder umrüsten .
Der Händler meinte das das nutzgewicht davon unberührt bleibt wenn er generell für 100km/h zugelassen bzw. frei gegeben ist . Was nun ?