An alle, die es interessiert:
- TÜV-Nord hat fehlerhafte Prüfung inzwischen eingestanden. Auflaufbremse Alko ist für diesen Hänger nicht zulassungsfähig. Nummer der Auflaufbremse stimmte auch nicht mit der Nummer im KFZ-Schein überein.
- passende neue Auflaufbremse wäre z.B. die von WAP Nr. 35.1, da die Peitz-Auflaufbremsen nicht mehr lieferbar sind.
- das "Springen" des Hängers ist auf die alten verhärteten Gummilager der Peitz-Achsen zurückzuführen. Die hintere Achse ist total "fest" .
- Kauf wurde inzwischen rückgängig gemacht.
Was habe ich daraus gelernt? - Beim Kauf eines gebrauchten Hängers muß man genau so sorgfältig prüfen und aufpassen wie beim Kauf eines gebrauchten Autos.
Gruß - beckmann