Mani,
ich würde das etwas anders sehen.
Es gibt 2 Arten von Werbung für 100 kmH.
Die einen mit einer fertigen "richtigen" 100kmH Bestätigung gem §19 Ausnahmeregelung, und die...
Hallo ecuril,
das ist es ja gerade...wie soll so eine "richtige" Bestätigung denn aussehen?
und in wie weit würde die sich von Deiner Variante 2 unterscheiden?
Fahren dürfte ein leichteres Zugfahrzeug (<2250 kg) auf gar keinen Fall die 100km/h bei einem AH mit 750kg zGG ohne Bremsen u ohne hydraulische Schwingungsdämpfer, da kann der Hersteller werben wie er will.
Nach dem, was ich die letzten Tage alles gelesen habe, sollten die Händler eigentlich diese Werbung so nicht praktizieren. Meine persönliche Meinung!! Das einzige, was diese 100er Bestätigung wirklich aussagt ist:
"Sie brauchen keine 80km/h Plakette am AH anzubringen"
Denn das genau müßten AH haben, wenn in ihren Papieren nicht die 100 drinsteht.
Denn §30a Abs 2 StVZO sagt:
"(2) Anhänger müssen für eine Geschwindigkeit von mindestens 100 km/h gebaut und ausgerüstet sein. Sind sie für eine niedrigere Geschwindigkeit gebaut oder ausgerüstet, müssen sie entsprechend § 58 für diese Geschwindigkeit gekennzeichnet sein."
Toll....
Was bedeutet das jetzt, wenn ich folgende AH vor mir sehe:
1. AH mit 80er Plakette:
AH darf bauartbedingt nicht schneller als 80 fahren.
2. AH ohne irgendeine Plakette:
AH ist zwar bauartbedingt für 100 zugelassen, darf aber auch nicht schneller als 80 fahren!
(hierfür könnten die werben....klingt nur nicht so gut und Höchstgeschwindigkeit ist und bleibt 80)
3. AH mit 100er Plakette: ok, darf 100 fahren
Meine Aussage von wegen "unlauter" will ich ein wenig relativieren:
"Unlauter" fände ich so eine Werbung, wenn sie mit Vorsatz platziert wäre, um den Kunden zu sugerieren, man dürfte ohne weiteres damit 100 fahren.
Wenn damit lediglich gemeint ist, dass man die 80er Plakette (oder weniger) nicht braucht, dann würde ich das mal mit "unglücklich formuliert" bezeichnen...
Mein Appell an die Anhängerproduzenten und Händler:
"Leute, es kostet doch heutzutage nicht mehr die Welt, eine ausführlich Information über das Thema 100km/h Genehmigung im Internet zur Verfügung zu stellen.
Hebt euch von den anderen ab, indem ihr aufklärt!
Eine oft verlinkte Internetseite ist die beste und preiswerteste Werbung für euch!"
Tja, was bedeutet das jetzt für mich und meinen oben erwähnten "Steely"?
Umbauen ist quatsch!
Ich werde wohl mal versuchen, den Hänger "ablasten" zu lassen auf 600 kg zGG
Dann habe ich zwar nur noch eine Zuladung von 480 kg haben, aber das sollte für meine Belange reichen.
Weil das aber dann eine nachträgliche Berichtigung der Fahrzeugpapiere ist (vermute ich) nach "Ausnahme von §18 StVO" §1 Satz 2, muss ich dann wohl zu einem a.a. Sachverständigen.
Mal schauen, was der Spass so kosten wird.
Als eine Anlaufstelle hat man mir die "www.kues.de" genannt.
Wenn noch jmd hier Alternativen weiss....?
Gruss
Ralph