Gemäß StVO §56 gilt folgendes:
(1) Kraftfahrzeuge müssen nach Maßgabe der Absätze 2 bis 3 Spiegel oder andere Einrichtungen für indirekte Sicht haben, die so beschaffen und angebracht sind, dass der Fahrzeugführer nach rückwärts, zur Seite und unmittelbar vor dem Fahrzeug - auch beim Mitführen von Anhängern - alle für ihn wesentlichen Verkehrsvorgänge beobachten kann.
Im Zweifel sagt Dir ein Richter ob Deine Absicherung nach hinten ausreichend war - ich persönlich würde nicht ohne Zusatzspiegel fahren.
Selbst habe ich Erfahrung beruflich 5-Achser Planenzug Auflieger (Privat WoWa) und habe insbesondere auf BAB schon einmal eine fast negative Erfahrung (trotz aller riesigen LKW-Spiegel) mit dem LKW einen "zügigen" Motoradfahrer fast beim ansetzen zum überholen in die Leitplanke "rasiert". Mit dem Schreck habe ich die Plane zusätzlich nachgespannt und schaue seit dem doppelt.
110 Kilometer wären mir persönlich zu risikoreich, aber gemäß Gesetz ist das halte eine Auslegungssache ob Du die "wesentlichen Verkehrsvorgänge beobachten" kannst.
Beiträge von WoWa-Fred
-
-
Warum lachen, es gibt viele die mit Hängern nicht rückwärts klarkommen. Gehe in den Sommerferien einmal einen Vormittag auf einen Campingplatz und Du kommst aus dem Staunen nicht raus. Schnell geradeaus fahren können vielen - aber rückwärts um eine Kurve fahren ...
Die günstigste Alternative ist einfach auf einem Parkplatz (Kaufhaus) am Sonntag das Fahren zu üben und z. B. zwischen leeren Eimern das Einparken ohne Schaden auszuprobieren. In den Fahrschulen läuft das ähnlich.
Als vor längerer Zeit das erste Mal mit unserem WoWa loszog, habe ich einen Vormittag genau das getan - es gab zwar von einigen Passanten "blöde Kommentare", aber nach dem Vormittag hatte ich ein Gefühl für das Gespann. Übung macht den Meister.:)
Ansonsten könntest Du die Gummi-Begrenzungsleuchten z.B. mit einem Alukantstück etwas "unterfüttern" um die Differezbreite von 5 cm zu überbrücken.