Hallo,
solch eine Beschränkung auf einzelne Bauteile ist me nicht möglich, weil die mir vorliegenden die allgemeine Tauglichkeit bestätigen.
Das Ganze ist aber sowieso kurios:
Zumindest lt. unserer Zulassungsstelle ist die Herstellerbescheinigung nur und einmalig für die Erstanmeldung gültig. Wenn man die nicht sofort bei Beginn des Prozedere vorlegt, kann die nicht Mal mehr nachgetragen werden.
D.h. wenn jemand nur den Brief rüberschiebt und dann erst Mal Kennzeichen prägen geht, dann ist (ach hier habe ich auch noch nen 100er Zettel) der Wisch hinfällig.
Noch kurioser:
Gerade habe ich meinen kleinen Humbaur angemeldet. In der COC steht die 100er Tauglichkeit drin. Da wurde ich gefragt, ob ich die Plakette wolle. Muss aber nicht jetzt sein, die können sie auch irgendwann abholen. Nur den Schein mitbringen 12,50 auf den Tresen und ab gehts....
Fragt sich nur, was der Tüfff reifenseitig macht, wenn ich in 6 Jahren mit dem Eintrag im Schein und ohne Plakette auf den Hof komme....
Grüßle
Thorsten