Danke für Deine Antwort !
Ich habe eine Betriebsanleitung des Anhängers, dort stehen auch alle Angaben drinne, inkl. der Reifengröße ! Das müsste doch dann eigentlich auch reichen, oder ?
Danke für die Info wegen dem "Anfahrtproblem", da werde ich mich mal weiter informieren !
Grüße,
Sonnenschein
Beiträge von Sonnenschein79
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Schönen guten Morgen,
ich hätte da nochmal ne Frage, da die TÜV-Stelle momentan noch nicht telefonisch erreichbar ist frage ich vorab hier schon mal :
1. Ich habe jetzt gesehen dass der Fahrzeugbrief den wir haben ein Ersatzbrief ist, dort ist die Reifengröße nicht eingetragen, ansonsten scheint alle drinne zu stehen ! Der Anhänger wurde 2005 vorübergehend stillgelegt ! Ein Automechaniker aus dem Bekanntenkreis meinte nun zu mir, der Anhänger bräuchte deshalb (wegen der Reifengröße) eine Vollabnahme und auch nen neuen Brief, weil das nicht eingetragen wäre ! Stimmt das ? Muss ich nur deswegen mehr bezahlen (also die Vollabnahme) ?
2. Wie komme ich denn am günstigsten zu der TÜV-Stelle ? Da er ja noch nicht zugelassen ist hab ich kein Kennzeichen und nix, und ich weiß auch nicht ob ich irgendwo nen größeren Anhänger herbekomme mit dem ich unseren "kleinen" zum TÜV bringen kann !
Würde mich freuen wenn mir jemand helfen könnte ! Vielen Dank vorab !
Grüße,
Sonnenschein -
Vielen Dank für Deine Antwort !
Hab mir den Beitrag angesehen und zwischenzeitlich auch die Zeit gefunden einfach mal bei zwei unterschiedlichen TÜV-Stellen in der Umgebung anzurufen und nachzufragen, beide bestätigten mir dass nur eine TÜV-Gebühr zu bezahlen ist und die Plakette vom aktuellen Monat/Jahr vergeben wird, früher sei es wohl mal so gehandhabt worden dass da nachgezahlt werden musste, dies sei aber seit längerm nicht mehr so ! Wie gesagt, wurde von beiden TÜV-Stellen so auch bestätigt !
LG Sonnenschein -
Hallo in die Runde, hier ein Neuling mit gleich einer dringenden Frage !
Wir haben uns vor dem Winter einen Anhänger HP 400 gekauft, dieser war schon länger (genaue Zeit weiß ich jetzt leider nicht aus dem Stehgreif) abgemeldet und der TÜV abgelaufen.
Wir haben ihn uns nun ein wenig umgebaut bzw. aufgemöbelt, und wollen ihn im Frühjahr auf uns zulassen und müssen natürlich auch zum TÜV !
Nun hat ein Bekannter gemeint, wir müssten nicht nur die neuen TÜV-Gebühren bei der Zulassung bezahlen, sondern auch alle seit dem letzten abgelaufenen TÜV (also als das Teil noch dem Vorbesitzer gehört hat) eigentlich fälligen TÜV-Termine nachzahlen !
Stimmt das so, obwohl der Anhänger vom Vorbesitzer abgemeldet wurde ?
Vielen lieben Dank vorab für Eure Antworten !
Gruß,
Sonnenschein