Beiträge von frido1964

    Hi,

    der Anhänger muss zwar nicht versichert werden, man kann das aber tun. Es gibt sogar landw. Anhänger bis 25 km/h die versichert sind. Wenn der Anhänger abreißt besteht kein Schutz mehr durch die Autoversicherung.

    Gruß
    Gerhard



    Erstmal frohes Neues!

    Ich bin der Meinung, dass bei Bootstrailern mit grünem NR-Schild der Trailer in der Haftpfilchtversicherung des Bootes mitingeriert ist (bei mir jedenfalls), für den Fall, dass der Trailer abgekuppelt irgend wo steht.

    Gruß
    Frido

    Falsch. Es reicht eine HU. Wenn Du 11 Monate überzogen hast kriegst Du nur eine Plakette für einen Monat und mußt dann noch eine HU machen lassen um 2 Jahre zu kriegen. Bist Du aber über die 2 Jahre rüber brauchst Du nur eine HU. (Wäre in so einem Fall besser den Monat zu warten).
    Und dann ist es auch egal ob Du 3, 6, oder 48 Jahre überzogen hast.




    Ich kann meinem Vorredner nicht anschließen! Ich brauche 2 HU, jedenfalls war das auch die Auskunft vom TÜV-Nord, wie in meinem Fall, wenn das Fahrzeug seit 10 Jahren nicht mehr da war:
    Die erste HU gilt nur 4 Wochen und die 2. HU dann 2 Jahre. Natürlich kann mann dann auch beide an einem Tag machen! Klar ist das Geldscheiderei, aber was soll´s, man ist doch froh, wenn man eine Plakette bekommt.

    Hallo,

    ich besitze einen Bootstrailer, der Marke „Deutsche Skandia“, Typ Deska 1000, der 1975 in Verkehr gebracht worden ist. Der Trailer hat seit 10 Jahren keinen TÜV mehr, die Elektrik funktioniert einwandfrei, Bereifung muss erneuert werden. Die Auslaufbremse funktioniert sehr schwergängig und müsste repariert oder erneuert werden. Die Betriebserlaubnis ist vorhanden und ein grünes Nummerschild hat er auch (ist angemeldet, nur keinen TÜV mehr).

    Kann mir jemand eine Werkstatt seines Vertrauens empfehlen, wo ich diesen Trailer instand setzten lassen kann und die sich solche Arbeiten zu trauen? Der Trailer befindet sich z. Zt. in Geesthacht. Sollte in der Nähe sein, da wie schon erwähnt der Trailer keinen TÜV mehr hat.

    Gruß Frido

    Hallo,

    zugelassen ist der Trailer ja. Ich habe ja eine gültige Betriebserlaubs, ein grünes Nr.-Schild (entgegen Wohnwagen ist dies ja ein Anhänger für Sportgeräte, die keiner Steuer- und Versichrungspflicht unterliegen). Ein Kurzkennzeichen bekomme ich ja nur, wenn eine Versicherungskarte vorlegen kann, die habe ich ja nicht.

    Habe selbst bei TÜV (-Nord) angefragt, auch die konnten mir nicht helfen und meinten ich sollte mich mit der :police: in Verbindung setzen!

    Das heißt also, darauf ankommen lassen! Habe auch lange keine Punkte mehr gehabt!;)

    Gruß Frido

    Hallo,

    ich habe eine Frage bzw. ein Problem:
    Ich besitze einen Bootstrailer mit grünen Nummernschild und Betriebserlaubnis, der vor 10 Jahren seien letzten TÜV hatte. Bis dato ging es immer mit dem Trecker von der Scheune zum Liegeplatz. Nun möchte ich den Trailer wieder TÜV fähig machen (neue Bereifung, Auflaufbremse überholen lassen etc.)
    Meine Frage ist, da der Trailer keinen aktuellen TÜV mehr hat, darf ich trotzdem eine Fahrt zur Werkstatt machen und von dort zum TÜV?

    Danke für die Hilfe

    Gruß Frido