Die dreieckigen sind ja für Anhänger vorgeschrieben
Zitat[h=4](StVZO)[/h] B. Fahrzeuge
III. Bau- und Betriebsvorschriften
§53 Schlußleuchten, Bremsleuchten, Rückstrahler
....
(4)...Anhänger müssen mit 2 dreieckigen roten Rückstrahlern ausgerüstet sein; die Seitenlänge solcher Rückstrahler muß mindestens 150 mm betragen, die Spitze des Dreiecks muß nach oben zeigen. Der äußerste Punkt der leuchtenden Fläche der Rückstrahler darf nicht mehr als 400 mm vom äußersten Punkt des Fahrzeugumrisses und ihr höchster Punkt der leuchtenden Fläche nicht mehr als 900 mm von der Fahrbahn entfernt sein. Ist wegen der Bauart des Fahrzeugs eine solche Anbringung der Rückstrahler nicht möglich, so sind 2 zusätzliche Rückstrahler erforderlich, wobei ein Paar Rückstrahler so niedrig wie möglich und nicht mehr als 400 mm von der breitesten Stelle des Fahrzeugumrisses entfernt und das andere Paar möglichst weit auseinander und höchstens 900 mm über der Fahrbahn angebracht sein muß....Dreieckige Rückstrahler sind an Kraftfahrzeugen nicht zulässig.
da steht jetzt nix dacvon das runde bei anhänger nicht zugelassen sind..
muss mal meine TÜV heiner Frage.
aber es wird ja in der Stvzo nicht zwischen pkw und lkw anhänge unterschieden...