Natürlich gibt es 1300 und 1303 nicht mehr, deshalb bekommt der Ah. dann wohl 1304 oder so...
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Moin
uiiii ein Cabrio Käfer *schwärm* Das vordere Teil vom weißen war durch einen Unfall nicht mehr zu gebrauchen. Das war ja der Grund warum ich den Geschenkt bekommen habe. Wenn ich mehr Platz hätte und nicht Mitten in einem Dorf wohnen würde wo selbst die Straße vom Unkraut befreit wird, würde ich die ja hier hinstellen. Habe ja schon versucht die Teile als Kunstwerk im Vorgarten zu stellen, ABER irgendwie regen sich die Nachbarn auf. Zudem kommt hinzu das 2 Ecken weiter ein Polizist wohnt und 4 Ecken weiter der Typ vom Ordnungsamt.
Also muss ich ganz schön aufpassen und planen wie ich was mache.
wobei ich als Ultimativsten Hänger was anderes im Kopf habe, nämlich ein Auto gar nicht zu zerschneiden und im ganzen Hinterherzuziehen, aber nicht mit neuem Fahrgestell und gar Drehschemel, sondern einfach an die Front eine Deichsel montieren und die Auflaufbremse mit der Fußbremse des "Anhängers" verbinden. weiß aber noch net, was der Tüv dazu sagen würde. es gibt so ein System ja schon,
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was aber in Deutschland nicht zugelassen ist, weil es bei uns ein Gesetz gibt, welches lautet, "Ein Fahrzeug, welches von seiner Bauart her als Kraftfahrzeug bestimmt ist, darf nicht als Anhänger betrieben werden!" in ganz Europa ist das System erlaubt nur in Deutschland nicht, aber die anderen dürfen durch Deutschland durchfahren damit. manchmal frage ich mich, wofür Deutschland dann in der EU ist, nur als Zahlmeister? wenn die Vorteile immer nur die anderen Länder haben. Aber wie dem auch sei, Die Frage stellt sich mir, ob man dieses Gesetz nicht umgehen kann, wenn man das angehängte Fahrzeug ja nur noch als Anhänger betreiben kann, wenn kein Motor, Getriebe und Tank mehr drin ist. wenn das so erlaubt wäre, wäre das der Günstigste Hängerumbau- ever und man hätte im Motorraum noch zusätzlichen stauraum und nie wieder probleme mit der Stützlast. leider ist mir das zu spät eingefallen, als ich schon am umbauen war, sonst hätte ich vielleicht gleich diese Anhänger variante in Angriff genommen, aber was solls, der Tüvprüfer sagte, als er mir die Papiere Überreichte, "also dann, bis zum Nächsten mal" ich sah das schon fast als Aufforderung für den nächsten Hängerbau:-) aber erstmal muß der hier Komplett fertig werden und dann sieht man weiter, aber vielleicht habe ich ja manchem von Euch damit jetzt einen neuen denkanstoß gegeben ?
Moin
DU bist bestimmt nicht der erste, und auch nicht der letzte der diese Idee hat.
ICH war sogar schon beim TÜV in Köln in diesem riesigen Hochhaus und habe mich mit 2 Ingenieuren unterhalten.
Machbar ist sowas bestimmt, Problem ist hat nur in Deutschland brauchst für alles Gutachten. Material Gutachten beim TÜV kostet mal eben 3000 bis 5000€. Okay, kannst zwar Material Bescheinigung vom Hersteller vorlegen, aber wenn die das nicht akzeptieren dann hast schlechte Karte. Die Jungs vom TÜV sitzen eben an der Quelle wo sie ihre Macht ausnutzen können.
Du glaubst doch wohl nicht das die sich das Geld durch den Lappen gehen lassen.
Hatte per Zufall ein WW Fahrgestell bekommen was genau passte.
Am Eapace die Hinterachse ausgebaut und das Chassi so weit drunter geschoben bis die Räder im Radlauf waren. Okay, da die raus standen musste ich noch eine Abdeckung basteln.
Die Karosse vorne mit je eine Schraube re. + li. befestigt und hinten je Seite mit 2 Winkel.
Papiere vom WW blieben, nur halt der Aufbau wurde geändert.
Zur Zulassung: selbst wenn du einen TÜV findest, der den nach $21 StVZO abnimmt, so hast du trotzdem die notwendige Voraussetzung für eine Einzelgenehmigung eines Neufahrzeugs der Klasse O (Anhänger) nicht erfüllt. Diese Einzelgen. der übergeordneten Behörde ist aber Voraussetzung für die anschließende Zulassung des Anhängers.
Dass es beim Twingo einfacher war kann ich nicht erklären, die kannten wohl die relativ neuen Vorschriften nicht so genau.
Fazit: selbst wenn du einen TÜV findest, der dir ein 21er GA erstellt: rechtlich nutzt das gar nichts, weil die Voraussetzungen der Einzelgenehmigung nicht erfüllt sind. Erst Gutachten, dann Einzelgenehmigung, dann erst Zulassung. Wie du am Beispiellink sehen kannst, darf (eigentlich) für einen Anhänger eine Genehmigung nur noch nach EU-Recht erteilt werden, völlig unabhängig davon, dass der Hänger nur hier im Inland zugelassen werden soll.
Das gilt aber alles nur, falls es sich um ein Neufahrzeug handelt, bei Umbauten / Gebrauchtfahrzeugen ist das alles kein Problem.
@ Frischling, dann verstehe ich nicht warum 4 Monate vorher der Twingo nach §21 abgenommen wurde.
Aber gut zu wissen, den das nächste mal bestehe ich auf §21 und ist der nicht gewillt, suche ich mir eben einen anderen. Es gibt ja genug TÜV Stationen und bei einer hat ein Freund sogar gute Kontakte.
Hey, ich hatte dasselbe Problem wie du mit dem T-Profil und habe dann ein U-Profil genommen... Damit war der Prüfer zufrieden, aber Umrissleuchten habe Ich keine dran und so wie Ich das sehe, ist meiner ein wenig länger als deiner.Auch die Dreieck-Katzenaugen habe Ich viel weiter oben angebracht gehabt.... Tja, seit drei Wochen ist meiner leider ins Nirvana unterwegs-geklaut vor der Haustüre trotz angezogener Feststellbremse und Schloss....Versicherung hat die Kosten für einen Neubau komplett ausbezahlt....Komische Rechnung haben die...Bei Eigenbau OHNE Wertgutachten bekommst du pauschal um die 2000€, mit Wertgutachten bekommst du den angegebenen Betrag im Gutachten... By the way: Suche noch ein passendes Spenderfzg für meinen neuen Hänger.
Unsere Selbstbauten fallen doch ein wenig auf und dennoch haben die den nicht gefunden, bekommen?
Wohnst du direkt an der Grenze?
Ich gehe davon aus das gerade diese Anhänger NICHT geklaut werden da die doch etwas auffallen.