Hallo zusammen
@ Wolle, sowas habe ich nicht benötigt.
@ Namensvetter, ich bin einfach mit dem
(fast) fertigem Anhänger zur nächstgelegenen
TÜV Stelle gefahren. Nur dort durfte der
den nicht abnehmen. Warum nicht? KA!!!
Also weiter zur nächsten Zweigstelle.
Dort gefragt und als Antwort kam:
"Können wir machen, aber nur mit Termin."
Ich frage ob er sich den Twingo-Anhänger denn
mal eben kurz angucken kann ob das so okay ist.
Über die Grube gefahren. Angeguckt und dann sagte der
mir das ich im hinteren Teil wo die Klemmschelle ist
eine Verstärkung einschweißen soll.
Dort wo ich das Blech vorne geschweißt habe
soll ich GFK oder Glasfaserspachtel aufbringen
damit die Kanten "Rund" sind bzw. keine scharfen
Kanten mehr vorhanden sind.
Das war Montag und Termin hatte ich für Donnerstag.
Donnerstag hin und dann wurde der Vermessen:
Länge, Höhe, Breite.
Alle Daten von der Deichsel notiert.
Bilder von vorne, von der Seite, von hinten
und von unten.
Dann hat der die Neue Fin hinten unter dem
Kofferraumdeckel "Eingraviert" (weil einschlagen ging nicht)
Nach ca. 1,5 Std. hatte ich alle Papiere zusammen so das ich am
Freitag anmelden konnte.
Also, fahre deine TÜV Stationen in deiner nähe ab und frag nach
ob die den "Selbstbau" abnehmen.
Kleiner Tipp von mir:
Sag du möchtest das nach § 21 abgenommen haben.
Weil es gibt da 2 Möglichkeiten:
Einmal die "Normale" Vollabnahme und
einmal nach EU Recht und die ist teuer.
Ich gehe davon aus das du den Anhänger NICHT
im Ausland verkaufen möchtest, dann benötigst du
eine Abnahme nach § (mist welcher war das jetzt)
Aber mit den § kennt sich der anders sprechende
(Insider) aus.
VG
Alex