Der grosse Teil der Diskussionen war überflüssig. Kannst zumachen hier, bestenfalls kann ich noch berichten was die Bieberzentrale dazu sagt.
Ich wollte nur einen Bericht abgeben.
Der grosse Teil der Diskussionen war überflüssig. Kannst zumachen hier, bestenfalls kann ich noch berichten was die Bieberzentrale dazu sagt.
Ich wollte nur einen Bericht abgeben.
Dann wundert es mich aber dass man mir angeboten hat den Hänger sofort mitzunehmen was ich aber abgelehnt hatte weil ich ihn erst zulassen wollte.
Wenn ich mir ein Fahrzeug leihe vom Nachbarn oder sonst jemand brauche ich nach deiner Meinung auch eine Vollmacht?
Nicht mal die Rennleitung interessiert es wer im Fahrzeug sitzt solange es zugelassen und versichert ist.
Das musst Du mir erklären.
Ich hätte den Anhänger nach Zahlung des Kaufpreises sofort mitnehmen können. Mit einem Hänger zum Aufladen oder einer roten Nummer. Ich hätte ihn auch nach Hause schieben können ohne Zulassung oder ihn auf dem Parkplatz deponieren können. Vier Möglichkeiten die ich versäumt hab.
Finde den Fehler.
Und zum Thema Eigentumsnachweis
Die Zulassungsbescheinigung Teil 1 und 2 sind keine nachweise des Eigentums über ein Fahrzeug sondern der Kaufvertrag in dem der Käufer samt Adresse und Unterschrift nieder geschrieben steht. Wenn da deine Ex Frau drin steht ist es Ihr Anhänger der dann wohl nur auf dich zugelassen ist
Demnach hätten die beim Biber dir den Anhänger nicht aushändigen dürfen
Der Anhänger ist Eigentum meiner Ex-Frau und auch auf sie zugelassen. Ich hab nur den Kauf und die Formalitäten für sie erledigt.
Zwischen Eigentümer und Besitzer ist schon ein prägnanter Unterschied!
Der Besitzer hat die tatsächliche Herrschaft über eine Sache. Das bedeutet, die Sache befindet sich in seinem Einflussbereich, und er kann sie aktuell nutzen oder darauf zugreifen.
Hi Gemeinde, bin neu hier und zum Einstand möchte ich eine Geschichte erzählen.
Ich bin Turnschuhgrufti, also ein alter Sack mit einigem an Lebenserfahrung. Ich habe beim "Biber" einen Hänger gekauft und einiges dabei erlebt. Bevor ich die Geschichte zweimal erzähle im "Anhang" die Mail die ich anschliessend an die "Biber-Zentrale" geschrieben habe:
Sehr geehrte Damen und Herren,
Beim OBI-Markt in München habe ich einen Anhänger gekauft, Hersteller Fa. STEMA.
Auftragsnummer: xxxx im Auftrag meiner Ex-Frau, da diese wenig Ahnung von Fahrzeugen hat.
Der Kauf hat reibungslos geklappt und die Beratung des Herrn Wxxxxx empfand ich als hervorragend und kompetent.
Leider kann ich das von den übrigen Mitarbeitern im Markt nicht bestätigen.
Als ich den Hänger abholen wollte schickte man mich erst mal zur Kasse um dort den Fahrzeugschein abzuholen. Einen Fahrzeugschein bekomme ich
aber nur von der Zulassungsstelle und den Brief hatte ich ja bereits, sonst hätte ich kein Nummernschild bekommen.
Das haben die Damen und Herren nach einer längeren Diskussion auch schließlich eingesehen, zudem ich ja das Nummernschild und alle Papiere in der Hand hielt.
Allerdings wollten sie mir den Hänger nicht aushändigen da ich nicht wie eine Frau aussehe. Es bedarf einiger Argumentation und der Erklärung der Rechtslage, daß der Besitzer des Fahrzeugbriefes auch gleichzeitig der Besitzer des Fahrzeuges ist. Jeder Frau die an der Kasse erschienen wäre hätten die Herrschaften den Hänger gegeben, selbst wenn sie nicht der Besitzer gewesen wäre.
Mein Geld haben sie aber ohne Zögern genommen obwohl ich zu dem Zeitpunkt ebenfalls nicht wie eine Frau ausgesehen habe.
Als es dann nach einigem hin- und her doch zur Übergabe kam war ich dann doch etwas erstaunt.
Ich bekam einen Anhängerbausatz!!!
Die Spriegel extra, die Plane extra und die Deichselschutzkappe ebenfalls extra. Da hätte ich auch bei IKEA einkaufen können, da hätte ich es vorher gewusst.
Ich hab den Hänger gekauft weil ich das Ausstellungsstück begutachtet und für ok befunden hatte. Der mir ausgehändigte Bausatz hatte noch nicht mal einen Kennzeichenrahmen und ich hatte keine Möglichkeit das Kennzeichen zu befestigen. Noch nie in meinem Leben habe ich ein Fahrzeug gekauft bei dem nicht mal ein Kennzeichenhalter vorhanden war und ich hatte schon viele.
An einem anderen Hänger im Lager der ebenfalls zum Verkauf dort stand war ein Halter, aber der Mitarbeiter ging darauf niocht ein. Auf meine Frage wie ich nach Hause kommen soll bekam ich nur die Antwort: Wir haben so etwas zu verkaufen, holen sie es sich.
Abgesehen von der Tatsache dass ich das Teil extra bezahlen sollte hätte ich mir ja auch noch Werkzeug, Schrauben und Muttern kaufen müssen
Da ist mir dann der Kragen geplatzt und ich wollte den Kauf rückgängig machen. Der stellvertretende "Marktleiter" weigerte sich mit dem Argument: Das Fahrzeug gehört uns nicht mehr, das nehmen wir nicht zurück!
Der Mitarbeiter an der Warenausgabe wollte mir dann den Hänger nicht aushändigen weil auf dem Lieferschein meine Unterschrift fehlte. Ich bin dann ohne Kennzeichen nach Hause gefahren weil ich nicht weit entfernt wohne.
Stellt sich mir die Frage ob ich mir jetzt noch einen Anhänger bei der Filiale holen soll, schliesslich haben die keine Unterschrift dass er abgeholt wurde.
Mit freundlichen Grüssen