Beiträge von Olfosaurus

    Hi,


    ich ich der einzige blöde, der für einen neu anzuschaffenden Anhänger tatsächlich nach einer passenden Versicherung sucht und diesen nicht mit einer privaten Privat-KfZ-Haftpflichversicherung zu vermieten versucht?


    Bisher keine Versicherung gefunden, die es anbieten würde.


    Klar ist das Risiko gering, da bei Verwendung des Anhängers, die Versicherung des Zugfahrzeuges gilt. Aber nehmen wir an, WARUM auch immer, der Anhänger bewegt sich, beschädigt, verletzt oder tötet, dann bin ich als Vermieter erstmal dran. Jetzt könnte ich sagen, warum rollte der Hänger? Weil der Nutzer zu blöd war, den zu sichern? Oder wegen eines defektes? Oder weil ein Kind die Bremse löste und den Keil entfernte? Da kann ich den Nutzer oder das Kind toll in Regress nehmen, aber wenn da nichts zu holen ist, bin ich dennoch am Arsch.


    Freue mich auf rege Kommentare.


    VG

    Olfosaurus

    Hi Der Glonntaler,


    der Beitrag ist zwar schon etwas älter, aber ich bin bei meiner Suche darauf gestoßen und habe deine Antwort gelesen und genauso könnte es auch anderen gehen.


    Tomfred hat da schon recht.

    Es gelten diese 4 Kriterien um eine Gewerblichkeit zu beurteilen:


    Gewinnerzielungsabsicht:

    • Ziel ist es, langfristig Gewinne zu erzielen.

    Selbstständigkeit:

    • Tätigkeit wird auf eigene Rechnung und Verantwortung ausgeübt.

    Planmäßigkeit und Dauerhaftigkeit:

    • Regelmäßige und wiederholte Ausübung der Tätigkeit.

    Äußere Teilnahme am Wirtschaftsverkehr:

    • Die Tätigkeit richtet sich an einen unbestimmten Personenkreis.


    Ich habe 2 fremde Immobilien mit Provision verkauft ohne als gewerblicher Anbieter zu gelten (Gewerbeerlaubnis habe ich weiterhin, weil ich in der Vergangenheit Immobilienfachwirt (34c) war und die Erlaubnis nicht verfällt, aber selbst die hätte ich nicht gebraucht, da die nut für gewerbliche Anbieter gilt.) Einmal war es mein Nachbar der verkaufen wollte, einmal Bekannte. Daher war es keine geplante regelmäßige dauerhafte Ausübung der Tätigkeit. Die Einkünfte von ca. 16k EUR fallen unter § 22 Nr. 3 EStG (Einkommensteuergesetz) als „Einkünfte aus sonstigen Leistungen“Meine Freundin arbeitet in einem Rechenzentrum. Da haben die neue Netzwerk und Glasfaserkabel im MÜLL entsorgt (weil Farbe, Cat-Kategorie oder Länge nicht mehr gepasst haben). Meine Freundin ist in den Müllcontainer gestiegen (mit Genehmigung) und hat das Auto bis unters Dach mit Kabeln vollgeladen. Die Kabel verkaufen wir nun seit einem halben Jahr. Bisher bestimmt 1750 EUR und einiges ist noch da. Aber es ist keine langfristige Gewinnerzielungsabsicht dahinter, da ein EINMALIGER Bestand verkauft werden soll, der sich nicht wiederholen wird.