Beiträge von Leon Re

    Ich dachte die maximale Stützlast der AHK bestimmt die maximale zulässige Stützlast von Anhänger. Bzw. Müssen gleich sein.


    Also könnte ich theoretisch auch einen Anhänger mit 80kg maximale Zulässige Stützlast Anhängen ohne das es in einer Kontrolle Probleme gibt? Solange die realen 50kg Stützlast an der AHK nicht überschreiten werden?

    Guten Abend,


    Danke für die Antwort :thumbup: .


    Problem ist es einen Anhänger zu finden die gebremst sind aber die 50kg Stützlast nicht überschreiten, theoretisch könnte ich gebremst bis 700kg ziehen.


    Der Anhänger sollte um Weinachten genutzt werden um mal ein Tannenbaum zuholen und sonst nur selten um ne etwas zum Wertstoffhof zubringen oder vielleicht Mal ne Waschmaschine/Herd zu transportieren.


    Vielleicht auch mal ein Mottoroller aber wirklich nur ein paar Mal im Jahr.


    Preislich sollte der Anhänger halt unter 999€ bleiben.


    Bin zurzeit am durchstöbern im Forum. :) :thumbup:

    Guten Tag,


    Ich bin neu hier und hoffe mal das richtige Unterforum erwischt zuhaben.


    Erstens ich möchte an meinem Fiesta GFJ ne Anhängerkupplung nachrüsten habe dar einen Anbieter ( https://www.ebay.de/itm/305869…1JBKPT93VR2CBYKCNERAHXRZW )


    Soweit so gut den Anbau erledige ich selbst deshalb auch die einfachere 7 pol Dose die ist leichter anschließbar an den alten fofi.


    Zweitens sollte es dann einer der folgenden Anhänger werden:

    ( https://toom.de/p/pkw-anhaenge…1-x-108-cm-750-kg/1970062 )


    Oder

    ( https://www.bauhaus.info/pkw-a…r-bh-75-20-121/p/21768460 )


    Wollte es erstmal klar stellen was ich vorhabe.


    So nun zu den eigentlichen Thema:


    Ich habe den B Führerschein und darf ja 750kg ziehen komme was wolle,

    Mein Fahrzeug darf ungebremst stolze 450kg ziehen und hat im Feld 13 Stützlast keine Angabe ( Strich). :)


    Die Anhängerkupplung dürfte 940kg =O und hat eine maximale Stützlast von 50kg ;( .

    Wenn ich also es richtig verstanden habe darf die Stützlast 50kg nicht überschreiten weil sie ja immer nach dem niedrigsten Wert geht? :/


    Und das unter Punkt 13 keine Angabe ist Soll auch gar nicht so selten sein?


    Des weiteren habe ich die Frage ob es sonst noch rechtlich was beachten gibt?


    Die Blinker Überwachung Düfte über das Modul vom Uni E Satz per Summer umgesetzt werden hoffe er summt nur wenn der Anhänger dran ist mit,die anderen Beleuchtung ebenso.


    Eintragungsfrei Düfte es sein im Fahrzeugschein steht Wahlweise AHK mit EG-typ/ABE oder sowas und die AHK ist mit ABE und E Nummer zugelassen.



    Es geht also eigentlich nur um die nicht vorhandenen Stützlast im Fahrzeugschein und ob mein Plan sonstige rechtliche Stolpersteine hat?


    Danke im voraus für antworten.

    Mit freundlichen Grüßen Leon :) :thumbup:

    Guten Abend,


    Ich habe mich entschlossen mich hier im Forum an zu melden dar ich ein paar Fragen bezüglich Anhänger, Anhängerrecht, Anhängerkupplung und mit allen drum und dran haben und im www gefühlt immer was anderes steht usw.


    Entsprechend hoffe ich hier auf eine produktiven Austausch.


    Zum meiner Person,


    Bin der Leon,22 Jahre alt, Hobbyschrauber und fahre seit Juni/Juli einen alten Fiesta GFJ mit 50ps aktuell noch ohne AHK.

    Führerschein der Klasse B.

    Wohne in Rüdesheim Kreis KH in Rheinland Pfalz.


    Mfg Leon :) :thumbup: