Beiträge von panafornia

    Hallo zusammen,

    ich war gestern mit meinem Westfalia-Haubenanhänger aus 1996 beim TÜV Nord.

    Der Prüfer war begeistert vom Zustand des alten Schätzchen, das auch immer brav in einer trockenen Halle steht.

    Allerdings verfinsterte sich sein Gesicht beim Blick auf die Reifengröße.

    Ausgangslage: Der Anhänger war von 1996 bis 2019 als Sportgeräteanhänger für Heißluftballone zugelassen.

    Ich habe den dann 2019 wieder umschlüsseln lassen auf einen normalen Anhänger.

    Dabei wurde der alte Fzg-Brief entwertet und eine neue ZB I und II ausgestellt.

    in der ZB I sind natürlich nicht alle Reifengrößen aus dem alten Brief übernommen worden, nur die aus der alten Zeile 21.

    Nach etwas Diskussion, dass das ja schon 2 Kollegen vor ihm (2020 und 2022) durchgewunken haben, hat er dann eine

    ABE rausgesucht, wo zig zugelassenen Reifengrößen drinstehen. Zur Sicherheit führe ich jetzt auch immer eine Kopie des alten Fzg.-Briefes mit.


    Nun zur eigentlichen Frage:

    Der Anhänger hat eine zGM lt. F.1 von 1200kg und die Achslast lt 7.1 ist ebenfalls 1200kg.

    Warum ist dann bei den genannten Reifengrößen immer der LI 88 P angegeben.

    Das reicht doch gar nicht aus, LI 88 ist doch max 560kg. Der müsste doch min 90 sein????

    An der Stützlast, die dem Zugfahrzeug zugerechnet wird kanns auch nicht liegen. das sind nur 50kg,

    fehlen immer noch gesamt 30kg.


    Grüßle vom panafornia

    Hallo zusammen,

    ich grüße alle Anhängerfreunde!

    Ich bin auf der Suche nach Informationen hier gelandet und fand die Aufteilung des Forums ganz gut.

    Besonders, dass es eine extra Rubrik "Westfalia" gibt. Ich habe nämlich u.a. einen Westfalia-Haubenanhänger von 1996,

    für den ich sicher demnächst mal ein paaar Infos brauchen kann.


    Grüßle vom panafornia