Beiträge von Berggeist

    Danke für die Rckmeldung.

    Ja der HP500 ist definitiv gebremst.

    Der TÜV-Prüfer hatte auch die HU für den Anhänger gemacht und mich informiert, dass ich die Feststellbremse etwas nachstellen müsste.

    Also hatte er von der Bremse gewust.

    Ich war heute noch bei einem DEKRA - Prüfer und habe ihm die Bedienungsanleitung des Anhängers sowie die Zulassung des Zugfahrzeuges unter die Nase gehalten. Der sagte 100 km/h für den Anhänger eigentlich kein Problem.

    Als ich ihn jedoch von der Antwort des TÜV-Prüfers bezüglich Zugfahrzeug erzählte und ihn auf die 1,1 Regelung verwies, sagte er mir es giebt ein Rerechnungstool bei dem auch noch die "Härte der Stoßdämpfer" mit Einfluß hat.

    Irgiend wie kann ich das nicht nachvollziehen.

    MfG Sven

    Hallo,


    ich habe eine DDR Anhänger vom Typ HP500.01/01( 500 kg zulässiges Gesamtgewicht) Bj. ca. 1988. Er ist mit Auflaufbremse und Stoßdämpfer versehen. Laut Beienungsanleitung ist die fahrzeugbedingte Höchstgeschwindigkeit 130 km/h. Die Reifen sind Neu. Bislang hatte ich den Anhänger eher für Kurzstrecken benutzt. Aber in nächster Zeit werden einige Autobahnfahrten notwendig. Aus diesem Grunde spiele ich mit dem Gedanken ihn für 100 km/h zuzulassen. Theoretisch sollte das kein Problem sein.

    Jedoch sagte mir der TÜV- Prüfer, dass es nicht mit meinen Fahrzeuge möglich sei 100 km/h zu fahren.

    Fahrzeug 1: Leergewicht 1160 kg, max Anhängelast gebremst 1000 kg

    Fahrzeug 2: Leergewicht 1390 kg, max. Anhängelast gebremst 1200 Kg

    Nach meinem Verständnis müsste der Berechnungsfaktor 1,1 gelden.

    Der TÜV- Prüfer sagte das ein viel höheres Eigengewicht des Nutzfahrzeuges notwendig ist.

    So richtig verstehe ich die Antwort nicht.

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    MfG Sven