Die Zulassung des Zugfahrzeugs ist relativ wurscht.
Es kommt es immer rein auf den Zweck der Fahrt an; egal welches Fahrzeug.
Die Zulassung des Zugfahrzeugs ist relativ wurscht.
Es kommt es immer rein auf den Zweck der Fahrt an; egal welches Fahrzeug.
Servus Sascha,
hier mal mein Wissen zu Deinen Fragen:
C1E war immer schon auf 12t beschränkt.
Schlüsselzahl 79 dazu:
- Nur auf Antrag
- Bei Zügen über 12t (Zugfahrzeug 7,49t) beschränkt auf 1-Achs Anhänger bzw. mit Tandemachse Radstand <1m
- Züge bis max. 17,5/18,75t dann möglich
- Gesundheitsuntersuchung ab 50-Jahre; da im CE-Bereich
Ein Entfall der Schlüsselzahl 79 ist mir bis Dato nicht bekannt; soll aber nichts heissen
Blöd ist es, da kein Sinn dahinter ist:
Hi ms,
habe mir vor einem Jahr Deinen Wunschanhänger 3,05x1,6m als Hochlader von Hapert gegönnt.
Der örtl. Händler hatte Eduard und Hapert lagernd zum Vergleichen.
Gegenüber dem Hapert ist der Eduard in dieser Klasse wirklich "windig" gebaut.
Ablastung:
Beim 1800er ist eine 1800kg Achse verbaut. Beim 1500er? Wahrscheinlich eine 1500kg Achse!
UND:
Bei meinem 1800er ist eine Auflaufeinrichtung von 1800 kg bis 3000kg? drinnen;
das wird der TÜV´ler nicht umschreiben.
--> Dazu kannst Du dich mit der Suche intensiv einlesen
Grüße
Bei Hapert geht der 1-Achs Koffer in der Hochladerausführung bis 405cm.
Unterschied zwischen StVO und StVZO
Der ist größer als das Z in der Abkürzung
So oder ähnlich:
die von Haus aus einen Anderson-PowerPole-Ausgang haben. Auch Adapter scheint es nicht von der Stange zu geben.
Thomas
Bei der Suche bzw. beim Basteln auch die Größe der Anderson-Pole/Kontakte beachten:
Schau mal in den §32a der StVZO
Freie Deichsellänge? Identisch?
Plateaulänge? Identisch?
Gesamtlänge?
Hier könnten die Unterschiede versteckt sein
1. Richtig, ist unzulässig
2. da meldet sich bestimmt noch ein Kenner.
3. Weils noch mehr Schubkarren gibt
Oooch, ist ein blödes Gefühl wenn Du im Rückspiegel siehst wie der Anhänger zum Überholen ansetzt
Und ja, Erfahrung vorhanden
"Softschäkel"
Aus Dynemaseil im Eigenbau
Der Umfang Klasse 3 wurde nicht gekürzt.
Nur der Umfang C1E ist kleiner.
Mit Kürzel CE79 beim umschreiben bleiben die 18,75t erhalten.
Aber:
Ab 50 Jahren med. Untersuchungen.
Über 12t nur Zentralachsanhänger mit 1 Achse bzw. Radstand max. 99cm.
BTW. Dass das führen von DS „geschenkt“ wurde kritisiert niemand
Nein ich möchte die beiden nur leer auf 50 km Entfernung mitnehmen das ich nicht 2x fahren muss.
Wie wärs mit übereinander statt hintereinander
Also:
das mit den 40/60 km/h würde ich schnell wieder vergessen. Fast unmöglich
Dein Pajero mit Deinen Anhängern haben keine durchgehende Bremsanlage
Bei 2 Anhängern mit Auflaufbremse bist Du auf 25 km/h beschränkt
Incl. entsprechender Geschwindigkeitsmarkierung.
Und ja, die Zugmaschine braucht dabei nicht auf 25 km/h gedrosselt werden.
Einfach Geschwindigkeit, wie bei zulassungsfreien Anhängern in der LfW üblich, einhalten.
Was steht in der Umschreibung des Pajero zur Zugmaschine zum Thema Anhängelast
Ich befürchte die vorherigen Daten wurden 1:1 übernommen.
Hast ja mit Sicherheit auch keine andere, stabilere, AHK verbaut
Willst Du jetzt wirklich die möglichen 2,8/3,0 oder von mir aus auch 3,5 Tonnen Anhängelast auf 2 Anhänger verteilen
BMDV - Informationen zum Bußgeldkatalog
Hier stehen andere Zahlen
Von offizieller Stelle
Vergiss es: guck Dir mal das Impressum vom Link an!
Wenn Du im "Netz" nur die Hälfte von dem glaubst, das Dir vorgegaukelt wird, biste noch genug belogen
Kenne BAOS selbst auch nur ausm I-Net.
Nach deren Bildern und Texten
zu Urteilen, "schustern" die viel auf Kundenanfrage:
www. baos.de ; http://www.kleinanzeigen.de/pro/BAOS
Och, drehschemeltechnisch ging da einiges; wegen der schönen Bilder:
Ansonsten direkt bei BAOS anfragen