Beiträge von Isengrim Faoiltiarna

    Der Text zum B96 scheint nicht verändert worden zu sein:


    "motor vehicles in this category may be combined with a trailer having a maximum authorised mass which does not exceed 750 kg.

    Without prejudice to the provisions of type-approval rules for the vehicles concerned, motor vehicles in this category may be combined with a trailer with
    a maximum authorised mass exceeding 750 kg, provided that the maximum authorised mass of this combination does not exceed 4 250 kg. Where such a
    combination exceeds 3 500 kg, Member States shall, in accordance with the provisions of Annex V, require that this combination only be driven after:
    – a training has been completed, or

    – a test of skills and behaviour has been passed. Member States may also require both such a training and the passing of a test of skills and behaviour. Member States shall indicate the entitlement to drive such a combination on the driving licence by means of the relevant Union code specified in Annex I, Part E."


    (https://ec.europa.eu/info/law/…Fuhrerscheinrichtlinie_de)


    Liest sich für mich so, dass der B96 unverändert bleibt und somit bei den alternativen B-Fahrzeugen nicht mehr nötig ist. Aber mir fehlt irgendwie noch eine Info zum ZGG des Gespanns bei der 4,25-Tonnen-Regel.

    Die Arbeitsfassung der neuen Führerscheinrichtlinie ist draußen. Demnach wird es bei Verbrennern keine Erhöhung des ZGG bei Klasse B auf 4,25 Tonnen geben, allerdings bei Autos mit alternativen Antrieben schon. Voraussetzung: 2 Jahre Besitz der Klasse B.


    "two years after a driving licence, granted for category B, was issued for the first time it shall be valid for driving the alternatively fuelled vehicles referred

    to in Article 2 of Council Directive 96/53/EC13 with a maximum authorised mass above 3 500 kg but not exceeding 4 250 kg without a trailer."


    Quelle: https://ec.europa.eu/info/law/…Fuhrerscheinrichtlinie_de

    (Vorschlag für eine Richtlinie - COM(2023)127)


    Also bleibt der B96 bei Verbrennern noch sinnvoll. Was heißt das jetzt für Gespanne mit alternativem Antrieb der Klasse B? B96 wertlos?

    Entfällt mit der Erhöhung Klasse B auf 4,25t auch der B96? Ich lese immer nur Kraftfahrzeug und nie Gespann.

    Das würde mich auch sehr interessieren. Dazu scheint es aber noch keine Infos zu geben. Der B96 würde ja durch die neue Regelung vom neuen ZGG des Gespanns "eingeholt" werden und damit überflüssig werden. Wäre ärgerlich für die Leute, die Geld in den B96 investiert haben und sich haben schulen lassen. Finde diese Fahrerschulung gar nicht schlecht, wenn vernünftig gemacht.


    Entweder, man erhöht den B96 auf 5t ZGG des Gespanns oder man lässt ihn entfallen - dann würde es aber keinen "kleinen" Anhängerschein mehr geben, der ein bisschen Spielraum gibt, ohne gleich eine Prüfung zu machen und > 1000 € ausgeben zu müssen.