Alles anzeigenNicht ganz.
Voraussetzung für die 100km/h Zulassung:
Das Leergewicht des Zugfahrzeugs muss immer mit folgendem Faktor X multipliziert werden:
ungebremster Anhänger X=0,3
gebremster Anhänger X=1,1
gebremster Anhänger mit Antischlingerkupplung X=1,2
Damit also ein gebremster 1,3to Anhänger legal mit 100km/h gezogen werden darf muß das Zugfahrzeug ein Mindest-Leergewicht von 1181kg aufweisen. Hat dieser Anhänger aber eine ASK reicht ein Mindest-Leergewicht beim Zugfahrzeug von 1083kg.
Damit liege ich dann aber richtig, dass sich beim ungebremsten Anhänger nichts ändert.
Unabhängig davon würde ich gerne trotzdem eine Antischlingerkupplung montieren, wenn es denn eine für ungebremste Amhänger gibt.