Beiträge von NicTire

    Du darfst, steht schon 100 mal hier im Forum


    Problem ist nur falls es ne eingeschlagene Nr gibt, dann wäre es ungünstig, weil die zählt mehr als das Schild


    dann hilft der Trick mit dem Reserverad, s.o.

    " du darfst..." hatte ich schon im Forum gestöbert. Meines Verständnis nach bezog sich das aber immer auf.." die originale Nummer" nicht eine andere. Ich befürchte das gäbe wohl Mecker von den Sherrifs

    Hallo, hast Du den alle alten Papiere noch vorhanden? Ich würde das, wenn ja, direkt mit der Behörde in deinem Landkreis klären.

    Wenn die sagen, dass wäre falsch, dann müssen die das in den Papieren abändern. Leider zu deinen Kosten.


    Alternativ eben nen anderen Prüfer aufsuchen, auch da am besten vielleicht das vorherige TÜV-Protokoll mitnehmen.

    Danke für deine Antwort, die alten Papiere sind eingezogen worden vom alten Landkreis. Mein Landkreis verwies mich auf den alten Landkreis, das bitte dort zu klären. :/:/:/ ist nur leider ein wenig weiter weg

    Aloha,

    Ich bin Eigentümerin eines Anhängers, der noch aus der DDR stammt. Der Vorbesitzer hatte diesen 1992 umschreiben lassen und dabei wurde die Fahrzeugidentnummer von der alten DDR-Form, die auf der Plakette steht 88/392, in die neue Form übertragen. Da die neue Nummer keine Striche enthalten darf, wurde eine 0 statt dem Strich verwendet. Die Nummer lautet nun im KfZ-Brief 880392. Das hat die letzten fast 30 Jahre funktioniert, da sämtliche HU-Untersuchungen diese Nummer nicht beanstandeten. Da ich nun im anderen Landkreis wohne, hatte ich vor zwei Jahren den Anhänger umgemeldet und in der neuen Zulassungsbescheinigung 2 steht ebenfalls die Nummer 880392.


    Nun war die HU wieder fällig und der hiesige Prüfer stört sich nun an der Nummer und verweigert die Plakette. Meine Anfrage bei meinem Landkreis ergab, dass die Umschreibung mit 0 wohl falsch sei und es sei wohl üblich, den Strich nur wegzulassen, da er ein unzulässiges Zeichen ist. Bei der Zulassung auf meinen Namen gab es keinen Grund für eine Identprüfung, darum wurden die Daten nur abgerufen und übernommen. Der ehemalige Landkreis antwortet nun aber nicht auf meine Anfrage, warum die den Strich mit 0 ersetzt haben.


    Meine Fragen dazu:

    A) Kennt jemand die korrekte Umschreibungsnorm von 1992.... mag ja sein, dass sich Dinge geändert haben. Mit der alten Norm hätte ich ggf Bestandsschutz. Was mich darauf bringt, ist die Tatsache, dass der Hänger wirklich alle 2 Jahre beim Tüv war und die 15x die Nummer in den Papieren nicht beanstandet hatten. Der Vorbesitzer hatte wohl einmal ein Schreiben von der Zulassungsstelle vorgelegt, in der die 0 als Ersatz für den Schrägstrich erklärt wurde, leider gibt es das Schreiben nicht mehr.


    Oder B)

    Wenn vor 30 Jahren ein Fehler bei der Umschreibung passiert ist, muss dann der Bürger das Ausbügeln bezahlen (alle Papiere neu und Tüv neu ergeben ja ein hübsches Sümmchen) oder sollte da nicht langsam mal Rechtskraft eingetreten sein. In 30 Jahren verjährt ja so einiges...



    Kennt sich hier einer mit sowas aus?


    Liebe Grüße aus dem Brandenburgischen