Beiträge von TomvGraf

    Nun gut, wie ich sehe, hat auch hier keiner eine Erklärung. Ich dachte immer TÜV Prüfer können dank ihrem Wissensstand manche Sachen selbst entscheiden oder halt ne Einzelabnahme machen.


    BE & B96 fällt flach, da mehrere Leute mit dem Hänger fahren.


    Für mich ist es wieder bürokratischer deutscher Schwachsinn. Denn eine Erklärung kann mir keiner geben.

    Guten Tag liebe Community,


    ich habe mir vor 4 Tagen nen gebrauchten 1300kg Anhänger der Firma STEMA für billiges Geld gekauft. Da mir leider nicht bewusst war, dass ich (B Führerschein) den Hänger nicht mal leer fahren darf, da mein Audi A6 Allroad ein zulässiges Gesamtgewicht von 2505kg hat. Auto + Anhänger = 3,805 Tonnen.

    B96 und BE kommen für mich nicht in Frage, den Hänger soll auch ab und zu meine Frau mit meinem Auto fahren.


    Heute war ich beim TÜV, da ich beim Ablasten kein Problem sah. Er war mit den 3,5 Gesamtgewicht auch etwas überrascht und konnte mir auf meine Frage: "Hätte ich einen 3er oder Passat mit weniger Gewicht dürfte ich ihn mit Beladung 20kg, 200kg oder egal fahren, bis 3,5T fahren. Also warum können sie ihn mir ihn nicht ablasten" ...leider keine Antwort geben. Am Ende meinte er, wir können es einfacher machen wenn ich auf die Auflaufeinrichtung schaue und ihm die Daten gebe... tja, da steht leider 1100-1700kg.


    Der Hänger ist doch für den Betrieb unter 1100kg auch ausgelegt? ^^


    Was meint ihr? Ich möchte ihn auf exakt 995kg ablasten (Leergewicht 380kg).

    Wäre es nicht am einfachsten (zwar bisschen teuer) selber eine andere Auflaufeinrichtung zb. 800kg-1300kg einzubauen (bin Karosseriebauer, also kann das)


    Mfg Tom