Beiträge von MichiGraef

    @Mario77

    also für den Schaden aufkommen ist für mich/uns logisch, jedoch in welcher höhe?

    müssen wir sozusagen Alt gegen Neu tauschen/bezahlen?


    oder müssen wir Rechtlich nur den Zeitwert zu dem Zeitpunkt des Verleihs bezahlen?


    2016 hatte der Anhänger 6000€ gekostet, und jetzt 2022 würde genau der Gleiche Anhänger 9400€ Kosten.

    Guten Tag,

    bin neu hier, und hoffe es ist OK wenn ich ohne mich vorzustellen gleich eine Frage/Anliegen habe.



    Ich bin Mitglied in der Stadtkapelle bei uns in der Stadt, und da haben wir auch ein Sinfonisches Blasorchester, bei dem wir sehr viel Schlagwerk haben.


    Jetzt habe ich für 2 Konzert an einem Wochenende eine recht Großen und mit Planen Aufbau Hohen Anhänger von einem bekannten Fenster Schreiner ausgeliehen.


    Am Sonntag Abend, als wir den Anhänger ausgeladen hatten wollte ich den Anhänger zu dem Fenster Schreiner zurückbringen.
    Auf dem Weg dahin ist ein Sturm aufgezogen und eine Sehr Starke Windböe hat den Anhänger umgeschmissen und eine Straßenlaterne mit dem Aufbau umgerissen. Im Feld bin ich dann zum Stehen gekommen. Der Anhänger ist am Auto dran geblieben.

    Jetzt mein Problem/Frage:

    Der Anhänger ist nur Haftpflicht Versichert und die zahlt nicht bei höherer Gewalt.

    Der Anhänger ist laut Gutachter jedoch ein Totalschaden und noch Aktuell in der Restwertbörse.

    Genau der Gleiche Anhänger neu vom Hersteller kostet ein Haufen Geld.

    Müssen wir als Verein jetzt dem Verleiher einen komplett neuen Anhänger bezahlen? Kennt sich da vielleicht jemand aus?


    vielen dank schonmal.